Schwarzbau-Groteske

Gesetz aus 1875 kippt in Steyr Umbau in Wohnhaus

Oberösterreich
08.07.2022 09:00

Ein Gesetz aus dem Jahr 1875 kippt nun, etwas zugespitzt gesagt, ein neues Wohngebäude in Steyr. Denn dieses hat eine jahrzehntelange Vorgeschichte mit Bebauungen des Grundstücks in den Jahren 1935 und 1945/46, wofür die alte, damals noch in Kraft stehende Bauordnung aus der Monarchie jeweils Bewilligungspflichten vorgesehen hatte. Die Akten von 1935 findet man nicht mehr im  Steyrer Archiv. Und gleich nach dem Krieg wurde  konsenslos gebaut, hat ein Sachverständiger penibel festgestellt. Die Vorväter sind vom Einreichplan deutlich abgewichen.  Daher macht das Landesverwaltungsgericht auch dem heutigen Projekt ein Ende. 

Die Probleme von einst und jetzt gleichen sich: Vielleicht schon 1935 (die Akten sind, wie erwähnt verloren), gewiss aber 1945/46 ist ein dort errichteter Schuppen – einem heutigen Sachverständigen zufolge – sehr anders als zuvor eingereicht gebaut worden und wurde so zum Schwarzbau. Jahrzehntelang war das, weil es niemand wusste, egal. Bis jemand dort ein neues Bauwerk mit ein paar Teilen des alten errichten wollte...

Umbau von Schwarzbau geht rechtlich nicht
Warum ist das Gesetz aus der Monarchie für das heutige Wohngebäude relevant, das aus einem Umbau des alten Schuppens hervorgehen sollte? Rechtlich ist es so, wie das oö. Landesverwaltungsgericht in seiner nun veröffentlichten Entscheidung darlegt: Wenn das ursprüngliche Gebäude ein konsenslos errichteter Schwarzbau war, kann auch der Umbau keine Baubewilligung bekommen. Daher musste das Gericht erforschen, was damals passiert ist. 

Neues Projekt kam Nachbarn zu nahe
Deshalb also musste die Richterinin der Geschichte weit zurückblicken. Denn der allfällige Konsens, also die Feststellung rechtskonformen Bauens, entsteht über so lange Zeit erst in der Zusammenschau früherer Genehmigungsschritte und tatsächlicher Bauten. Aufgekommen ist all das, weil der aktuelle schon recht weit fortgeschrittene Umbau einem Nachbarn zu nahe kam. Im Zuge gerichtlicher Erhebungen stellte sich heraus, dass da offenbar ein Schwarzbau umgebaut wurde. Das heißt, dass die zuvor vom Magistrat Steyr schon erteilte Umbaubewilligung nicht mehr gültig ist.

Neubau ist auch keine mögliche Lösung
Aus dem Umbau einen Neubau zu machen (vom alten Schuppen ist eh kaum was übrig im neuen Gemäuer) geht wegen einer Bausperre dort auch nicht. Das heißt, der aktuelle Bebauungsplan erlaubt keine Neubauten. Deshalb vermutlich der Versuch, das Projekt als Umbau durchzubringen. Mit dem erwähnten unglücklichem Ende... Wie es konkret weitergeht, also ob das neue Wohnhaus sogleich wieder abgerissen werden muss, ist noch offen. Letztlich muss das der Magistrat Steyr entscheiden.

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