Jetzt wird’s ernst: Das Landesgericht Graz brachte wegen des Verdachts der Spielmanipulationen im Fußball-Unterhaus Anklage ein. Der Schaden beträgt 200.000 Euro, der Strafrahmen erstreckt sich auf bis zu fünf Jahre Haft.
Nachdem der ÖFB am 4. März neun Spieler im Zuge der Ermittlungen von allen möglichen Tätigkeiten suspendiert hatte, war es ruhig geworden um den sogenannten Ostliga-Wettskandal. Dass Spiele manipuliert worden waren, stand zu diesem Zeitpunkt schon fest — offen nur, in welchem Ausmaß. Wie die „Krone“ erfuhr, wurde nun vom zuständigen Landesgericht Graz Anklage eingebracht, was Sprecher Dr. Christian Kroschl auf Anfrage auch bestätigt: „Alle Betroffenen sind bereits schriftlich in Kenntnis gesetzt worden.“
Die Fakten liegen auf dem Tisch, sind brisant:
Weitere Untersuchungen
Sobald die Anklage rechtswirksam ist, wird ein Schöffengericht unter der Führung von Richter Dr. Erich Nauta die Urteile fällen. Der Verhandlungstermin ist noch offen. Die Zeit drängt aufgrund der verhängten U-Haft. Nennt man Beschleunigungsgebot. „Die Ermittlungen laufen weiter, es werden auch andere Spiele untersucht“, sagt Kroschl, „durchaus möglich, dass noch ein Verfahren eröffnet wird.“ Kein Ende in Sicht.
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