Der Kauf eines Notstromaggregats wurde an die Mieter weiterverrechnet. Zu Unrecht, wie die Experten der AK erklären. Die Arbeiterkammer bietet in Kooperation mit dem Land Kärnten bis Ende Juli wieder kostenlose Betriebskostenchecks an.
Auch die Wohnbaugenossenschaften treffen Vorbereitungen, um im Falle eines längerfristigen Stromausfalles (Blackout) gerüstet zu sein.
Die Kosten für den Ankauf eines Notstromaggregates dürfen allerdings nicht über die Betriebskosten an den Mieter übertragen werden. „Immer wieder kommt es vor, dass Beträge verrechnet werden, die Mieter gar nicht zahlen müssen. Oft sind die Abrechnungen für den Laien auch nur undurchsichtig und rechnerisch nicht nachvollziehbar, wenn etwa der Aufteilungsschlüssel nicht angeführt ist oder unverständliche Begriffe wie Sonstiges oder Diverses auftauchen“, erklärt Michael Tschamer, Wohnrechtsexperte der Arbeiterkammer Kärnten.
Mit unserer Aktion, unterstützt vom Land Kärnten, soll sichergestellt werden, dass Mieter nur jene Beträge bezahlen müssen, zu denen sie auch verpflichtet sind.
Günther Goach, Präsident, AK Kärnten
Die Wartung oder Reparatur eines Rasenmähers sowie eines Notstromaggregats dürfe aber wiederum den Betriebskosten zugerechnet werden.
Tschamer rät Mietern bei Unklarheiten, Einsicht in die Langversion der Betriebskostenabrechnung zu nehmen. Sollte es trotzdem noch Fragen geben, so bietet die Arbeiterkammer in Kooperation mit dem Land Kärnten wieder bis Ende Juli kostenlose Betriebskostenchecks an, bei denen die Abrechnungen von erfahrenen Experten genau unter die Lupe genommen werden.
Beratungen können ab sofort unter 050 477-6000 vereinbart werden. Auf der Homepage kaernten.arbeiterkammer.at/wohnen gibt’s eine Auflistung der benötigten Unterlagen bzw. können sie dort upgeloadet oder per E-Mail an bkcheck@akktn.at gesendet werden.
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