17.05.2022 10:15 |

„Mit strenger Prüfung“

Kurzarbeitsmodell wird bis Ende 2022 verlängert

Wie Arbeitsminister Martin Kocher am Dienstagvormittag bekannt gegeben hat, wird das derzeitige, bis Ende Juni befristete Kurzarbeitsmodell bis Ende des Jahres verlängert. Ein entsprechender Vorschlag werde noch am Dienstag vom AMS-Verwaltungsrat beschlossen. In den Entscheidungsprozess waren auch die Sozialpartner eingebunden, Kocher sprach von einem „guten Kompromiss“. Die Kurzarbeit wird es demnach „in ganz spezifischen Fällen“ geben und auch „streng geprüft“.

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Das seit März 2020 laufende Corona-Kurzarbeitsmodell wurde Mitte 2021 reformiert, bis März 2022 gab es zwei verschiedene Modelle. Einerseits gab es eine unveränderte Variante für besonders betroffene Unternehmen bis Ende März 2022 und andererseits ein Übergangsmodell mit reduzierter Förderhöhe für Betriebe bis Ende Juni 2022.

Das aktuelle Modell mit einer 15-prozentigen Kostenbeteiligung der Arbeitgeber soll nun bis Ende des Jahres verlängert werden.

Ersatzrate bleibt bis Jahresende gleich
Die Nettoersatzrate für Beschäftigte in Corona-Kurzarbeit ist seit März 2020 unverändert und liegt je nach Einkommenshöhe bei 90 Prozent, 85 Prozent oder 80 Prozent. Die Ersatzrate soll bis Jahresende gleich bleiben.

Bisher fast zehn Milliarden Euro in Kurzarbeit geflossen
Am meisten Beschäftigte waren im April 2020 in Kurzarbeit, damals erhielt mehr als eine Million Personen Kurzarbeitsbeihilfe. Zur Kurzarbeit waren am Anfang der Woche noch rund 53.000 Personen vorangemeldet. Von März 2020 bis Ende März 2022 beliefen sich die staatlichen Ausgaben für die Corona-Kurzarbeit auf 9,56 Milliarden Euro. Aktuellere Zahlen liegen noch nicht vor.

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