„Was unter anderem von lärmgeplagten Anrainern jahrelang gefordert wurde, haben wir endlich erreicht“, zeigt sich Verkehrslandesrat Sebastian Schuschnig (VP) erfreut über die 40. Novelle des Kraftfahrgesetzes. Sie wird es in Zukunft möglich machen, dass die Polizei härter gegen PS-Rowdys durchgreifen kann.
Parkplätze werden noch gesucht
Was die GTI-Piloten besonders schmerzen dürfte: Die Polizei hat künftig die Möglichkeit, den „Gummi-Gummi“- und Lärmsündern Kennzeichen, Papiere und Fahrzeugschlüssel für bis zu 72 Stunden abzunehmen. Das bedeutet, dass die Lenker ihre auffrisierten und aufpolierten Boliden befristet los sind. Dafür werden wohl auch eigene Parkplätze nötig sein, wo die beschlagnahmten Fahrzeuge verwahrt werden können. „Wo das erfolgen soll, ist noch nicht geklärt. Wir haben ja erst vor Kurzem von den Änderungen erfahren und erarbeiten jetzt ein passendes Konzept“, teilt die Landespolizeidirektion auf „Krone“-Anfrage mit.
All das sind gesetzliche Werkzeuge, die der Exekutive zum Schutz der Kärntner Bevölkerung vor den Auswüchsen von illegalen Autotuning- Treffen mehr Handhabe geben werden.
Sebastian Schuschnig, Verkehrslandesrat
Saftige Geldstrafen
Wesentlich einfacher werde sich die Umsetzung der Geldstrafen gestalten, heißt es. Die Novelle sieht einen Strafrahmen von 300 bis 10.000 Euro vor. Zusätzlich werden die erwischten Lenker auch noch die Kosten für das Abstellen und Abschleppen zu berappen haben.
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