Wer eine Lebensversicherung vorzeitig kündigt, muss mit einem finanziellen Verlust rechnen. Grund dafür ist eine Gesetzesänderung, wie der Verein zum Schutz von Anlegerinteressen (VSA) beklagt, der deshalb mit einer Sammelklage den Verfassungsgerichtshof angerufen hat. Die zuständige Ministerin schweigt dazu.
Im Jahr 2000 hat Irene R. eine Lebensversicherung mit Vertragsende 2058 abgeschlossen. Die Auszahlung sollte aber variabel möglich sein, sprich zu einem von ihr gewählten Zeitpunkt. Im Vorjahr wollte die 65-jährige Niederösterreicherin diese Variante in Anspruch nehmen. Von den 55.000 Euro, die sie bisher eingezahlt hat, hätte sie aber nur mehr 45.000 Euro von der Versicherung herausbekommen.
Da sie beim Abschluss des Vertrages nicht vollständig über ihr Rücktrittsrecht aufgeklärt worden sei, stünde ihr laut VSA lebenslang ein Anrecht auf Rücktritt zu - ohne finanziellen Verlust. Dieses Anrecht habe die Republik Österreich aber ihren Bürgern mit einer Gesetzesänderung 2018 genommen, was gegen EU-Recht verstoßen würde. Der Verein hat deshalb die Sammelklage eingebracht - wir haben berichtet. Die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs steht noch aus und wird wohl auch dauern.
Was laut Bund mit der Klage passieren soll
Fertig ist bereits die Gegenschrift des Bundes. Dieser stellt den Antrag, die Klage als unbegründet abzuweisen. Für den VSA ergibt sich aus dem Schriftstück eine eigenartige Ansicht. Der Bund gebe zwar zu, dass die entsprechende Rechtsnorm gegen EU-Recht verstoße (sie ist davor mehrmals novelliert worden), sehe darin aber offenbar kein Problem.
Keine Reaktion von zuständigem Regierungsressort
Die Ombudsfrau hätte aus dem für die Verfassung und die EU zuständigen Ressort von Ministerin Karoline Edtstadler gerne gewusst, was man zu diesem Rechtsstreit sagt. Die drohende Millionenklage war uns gegenüber aber niemandem auch nur eine Antwort wert. Der Sammelklage anschließen kann man sich übrigens noch bis Jahresmitte. Wie der Verfassungsgerichtshof entscheidet, wird spannend.
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