„Krone“-Ombudsfrau

Lebensversicherungen: Sammelklage gegen Republik

Ombudsfrau
03.11.2021 06:00

2018 hat der Nationalrat ein Gesetz verabschiedet, mit dem Inhaber einer Lebensversicherung im Falle eines Rücktritts wesentlich schlechter gestellt werden. Laut dem Verein zum Schutz von Anlegerinteressen (VSA) widerspricht dies EU-Recht. Bis Ende des Jahres kann man sich noch einer Sammelklage anschließen.

Das Europäische Recht sieht laut dem Verein vor, dass man bis 30 Tage nach dem Abschluss einer Lebensversicherung vom Vertrag zurücktreten kann. Würden Kunden davon bei Abschluss nicht in Kenntnis gesetzt, stünde ihnen gar ein unbefristetes Rücktrittsrecht zu. Und zwar ohne finanzielle Verluste. „Mit dem Gesetzesbeschluss 2018 hat die Republik Österreich ihren Bürgern dieses lebenslange Rücktrittsrecht bei fehlerhafter Belehrung zur Rücktrittsfrist zwar gelassen, aber zu ihren vollen finanziellen Lasten“, so Markus Weyer vom VSA.

Versicherungsnehmer, die ihren Vertrag zwischen 1994 und 2014 abgeschlossen haben, bekommen nach einem Rücktritt überhaupt nichts mehr. Jene, die ihren Vertrag zwischen 2014 und 2020 abgeschlossen haben, bekommen nach einem Rücktritt nur noch einen Rückkaufswert ohne Abzüge. Und alle, die eine fondsgebundene Versicherung zwischen 2014 und 2021 abgeschlossen haben, müssen nach einem Rücktritt jetzt alle bis zum Rücktritt eingetretenen Veranlagungsverluste tragen. So werden Versicherungsnehmer vom Staat zu Bittstellern gemacht. Sie sind auf ein Entgegenkommen der jeweiligen Versicherung angewiesen.

Sammelklage bis Jahresende
Der Verein hat vor dem Beschluss des Nationalrats alle Mitglieder auf diesen Verstoß gegen Europarecht aufmerksam gemacht. Das Gesetz ist trotz dieser Warnung dennoch in Kraft getreten. „Unserer Ansicht nach, hat sich die Republik damit in Milliardenhöhe haftbar gemacht. Es könnten nämlich Millionen von Verträgen in Österreich betroffen sein“, erklärt Markus Weyer weiter.

Bis Jahresende kann man sich der Sammelklage anschließen. Übrigens auch, wenn betroffene Verträge bereits gekündigt worden sind. Danach ist der Verfassungsgerichtshof am Wort!

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