Osterfeuer dürfen in den Nächten von Karfreitag bis zum Ostermontag zur Brauchtumspflege abgehalten werden und müssen öffentlich zugänglich sein. Am Wochenende vor und nach Ostern ist es ebenfalls möglich. „Um diese Brauchtümer aufrechtzuerhalten, hat das Burgenland mit der Verordnung auch die rechtliche Grundlage geschaffen“, so Eisenkopf.
Die Vize-Landeschefin verweist aber auf die genauen Vorgaben. So sei etwa auf feuchtes, grünes und beschichtetes Holz zu verzichten. Im Klartext: Der frische Grünschnitt aus dem Garten darf nicht verbrannt werden.
„Außerdem sollte sichergestellt werden, dass keine Haufen angezündet werden, die schon längere Zeit im Freien gelagert wurden“, betont Eisenkopf. Der Grund: Mit der Zeit nützen Igel, Eidechsen, Schlangen oder Vögel diese als Nistplätze.
Gefahren vermeiden
Das Landesfeuerwehrkommando rät auch wegen der jüngsten Trockenheit zur besonderen Vorsicht. „Auch der Wind muss unbedingt beachtet werden“, teilt Martin Mittnecker, Leiter der Brandverhütungsstelle, mit. Gefahr droht auch durch die Asche: Diese sollte mindestens 72 Stunden in einem nicht brennbaren Behälter gelagert werden. „Es gibt danach immer wieder brennende Thujenhecke und Mistkübel“, so Mittnecker. Bei größeren Osterfeuern sei eine Brandwache zu empfehlen.
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