Im September 2021 ist ein 38 Jahre alter Deutscher am Landesgericht Feldkirch des Mordes und der versuchten schweren Körperverletzung für schuldig befunden und nicht rechtskräftig zu einer Strafe von 20 Jahren Haft verurteilt worden. Die Staatsanwaltschaft ging damals in Berufung. Sie hat nun Medienberichten zufolge vom Innsbrucker Oberlandesgericht Recht bekommen. Die Strafe wurde rechtskräftig auf lebenslänglich angehoben.
Der 16-fach vorbestrafte Mann hatte nach Ansicht des Feldkircher Gerichts im November 2020 seine Lebensgefährtin dermaßen heftig getreten, dass sie zehn Tage später an ihren Kopfverletzungen verstarb. Der Angeklagte war zum Tatzeitpunkt schwer alkoholisiert, aber zurechnungsfähig, hieß es.
Schuldig gesprochen wurde der Mann auch wegen versuchter schwerer Körperverletzung an einer weiteren Frau, die er wenige Stunden nach der Attacke auf seine Lebensgefährtin gewürgt und geschlagen haben soll.
Das Innsbrucker Oberlandesgericht hielt die zweithöchste Freiheitsstrafe für nicht ausreichend. In einer Berufungsverhandlung wurde eine lebenslange Haftstrafe über den Angeklagten verhängt. Dies bedeutet, dass eine Haftentlassung frühestens nach 15 Jahren möglich ist. Die Schuldsprüche wegen Mordes und versuchter schwerer Körperverletzung wurden bereits im Februar rechtskräftig, weil der Oberste Gerichtshof (OGH) die Nichtigkeitsbeschwerde des Angeklagten zurückgewiesen hatte.
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