Nach Ostern

Der Ninjapass an den Schulen hat ausgedient

Familie
01.04.2022 16:00

Das ausgedünnte Testregime nach den Osterferien bringt das Aus für die Sticker. In einigen Bereichen galt der Ninjapass für Schüler aber nach wie vor als Ausnahme an Orten, wo eigentlich 2G gilt. Etwa in Wien in der Gastronomie. Sind ungeimpfte Kinder dann vom Restaurantbesuch ausgeschlossen?

Die sinkenden Infektionszahlen spiegeln sich auch in den Klassenzimmern wider. Wurden vergangene Woche noch 6023 Wiener Schüler Corona-positiv diagnostiziert, so waren es diese Woche „nur“ noch 4763. Nach den Osterferien tritt das neue Testregime an Schulen in Kraft.

Die Verordnung des Bildungsministeriums steht noch aus, hier erste Details:

  • Pro Woche ist nur noch ein PCR-Test vorgesehen.
  • Die Schultests zählen nicht zu den fünf kostenlosen Tests im Monat, sondern sind Teil eines eigenen Kontingents.
  • Auch Lehrer werden einmal wöchentlich mit den Schülern mittesten können - zusätzlich zu ihrem Gratiskontingent.
  • Alle Wiener Schüler müssen diese Woche auf „Alles gurgelt“ einmalig erneut ihren Ausweis/E-Card einscannen.
  • Bei positiven Fällen in der Klasse können die Kinder „Ich bin Kontaktperson“ angeben, dann entfällt die Einschränkung.
  • „Den Ninjapass, wo Schüler Sticker für ihren negativen Test bekommen, wird es dann nicht mehr geben“, heißt es aus dem Ministerium. 

Was eine Folgeauswirkung auf Wien hat. Denn hier gilt, anders als in den anderen Bundesländern, in der Gastronomie nach wie vor die 2G-Regel. Kinder unter 14 durften aber auch ohne Impfung in ein Lokal, wenn sie einen vollständig geklebten Ninjapass vorweisen konnten. Ob sie nach Ostern auch nur noch geimpft oder genesen am Gastronomieleben teilhaben dürfen, bleibt unausgesprochen. „Die aktuelle Verordnung Wiens gilt noch bis 16. April, was danach ist, muss noch politisch geklärt werden“, heißt es aus dem Büro von Gesundheitsstadtrat Peter Hacker.

Kindergärten dürfen unbegrenzt oft testen
Eine Ausnahme sticht in der neuen Covid-Bundesverordnung noch ins Auge: Kindergartenkinder und Kindergarten-Pädagogen sind - im Gegensatz zu Lehrern und Schülern - von der Testbeschränkung vollständig ausgenommen. Sie können sich im Rahmen der Screeningprogramme weiterhin unbegrenzt oft auf Corona testen.

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