Steuerprofi-Interview

„Waffengleichheit mit dem Finanzamt schaffen“

Kärnten
02.03.2022 14:02

Bernhard Sapetschnig, Leiter der Abteilung Finanzen und Förderungen in der AK, im „Krone“-Interview.

„Krone“: Was ist der Sinn einer Arbeitnehmerveranlagung?
Bernhard Sapetschnig: Der Sinn dahinter ist, dass jeder Arbeitnehmer die Möglichkeit hat, fünf Jahre rückwirkend Geld zurückzubekommen, das vom Gehalt steuerlich abgezogen wurde. Da der Arbeitgeber hier gesetzlich verpflichtet ist, immer das Maximum für den Staat einzukassieren, muss jeder Dienstnehmer - sofern er einen steuerlichen Vorteil genießen möchte - die angefallenen Mehrkosten selbstständig einfordern. Auch angefallene Kosten für Kinder, Krankheiten etc. müssen dabei berücksichtigt werden.

400 Euro

gibt es auch heuer im Durchschnitt für jeden Kärntner durch die Arbeitnehmer- veranlagung für das Jahr 2021, den sogenannten Steuerausgleich, zurück.

Was wird für den Steuerausgleich benötigt?
Voraussetzung ist ein Zugang zum FinanzOnline-Internetportal, den jeder Bürger übers Finanzamt anfordern kann. Damit haben Bürger dann dieselbe Dateneinssicht wie die Behörde und es wird mit dem Finanzamt sozusagen eine Waffengleichheit hergestellt. Auf Wunsch können dann auch unsere Experten den Steuerausgleich für jeden erledigen.

Was zieht der Staat alles vom Einkommen ab?
Sobald das Einkommen die Geringfügigkeitsgrenze - 2021: 475,86 Euro - übersteigt, werden 18,2 Prozent an Sozialversicherungsbeiträgen abgezogen. Ab einem Bruttoeinkommen von rund 1300 Euro beginnt die Einkommensteuer, zu der auch die Lohnsteuer zählt, zu greifen. Der Prozentsatz steigt mit der Einkommenshöhe, beginnt bei 20 Prozent, maximal werden 55 Prozent versteuert.

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