Thema des Tages

Steuerspartage: Tipps, die bares Geld wert sind!

Kärnten
02.03.2022 05:55

Ob Kosten für Homeoffice, Ausbildung, Investitionen oder Mehrausgaben aufgrund von Krankheiten und vieles mehr - ab sofort kann wieder Geld vom Finanzamt zurückgeholt werden!

Gleich einige Neuerungen stehen im Fokus der aktuellen Arbeitnehmerveranlagung, die ab sofort durchgeführt werden kann und durch die zu viel bezahlte Steuern und viele weitere Beiträge rückerstattet werden können.

Experten geben wertvolle Tipps
Damit auf keinen Abschreibposten vergessen wird und vom Finanzamt auch das Maximum der hart verdienten Euros an die Arbeitnehmer zurückgezahlt wird, organisiert die Kärntner Arbeiterkammer ab sofort wieder ihre Steuerspartage, bei denen Experten mit Rat und Tat beistehen und auf Wunsch sogar den gesamten Steuerausgleich über das FinanzOnline-System erledigen.

Durchschnittlich 400 Euro pro Ausgleich
„Ob Familienbonus, Homeoffice oder Pendlerpauschale – wir sind die kostenlosen Steuerberater im Land und leisten schnell und unkompliziert Hilfe, damit Arbeitnehmer ihre zu viel bezahlten Steuern vom Fiskus zurückholen können! Im Schnitt sind das sogar 400 Euro pro Veranlagung“, sagt Kärntens AK-Präsident Günther Goach. Beratung und Hilfe erfolgen entweder telefonisch oder man vereinbart einen Termin vor Ort.

Unterhaltszahlung, Begräbniskosten und Co.
Zu den Abschreibposten zählen etwa Familienbonus, Unterhaltszahlungen für Kinder, Mehrkindzuschlag, Sozialversicherungsbeiträge, Krankheitskosten, Dienstreisen, Pendlerpauschale, Kosten für Bewerbungen und Ausbildungen oder erstmals auch Werbungskosten fürs Homeoffice, das bei vielen zusätzliche Ausgaben verursacht hat. „Aber auch bei Belastungen wie Begräbniskosten, Ausgaben für Zahnersatz oder Kuren und Therapien kann sich die Arbeitnehmerveranlagung auszahlen.“

400 Euro

gibt es auch heuer im Durchschnitt für jeden Kärntner durch die Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2021, den sogenannten Steuerausgleich, zurück.

Personenversicherungen wie etwa Lebens- oder Unfallversicherungen können hingegen erstmals nicht mehr abgeschrieben werden.

Neuerungen bei Sanierungen und Heizsystemen
Abgesehen vom Homeoffice gibt es auch Neuerungen für thermische Sanierungen oder Umrüstungen auf klimafreundliche Heizsysteme. Dafür wurde eigens ein neu geschaffener Sonderausgaben-Posten geschaffen, der in der Regel automatisch berücksichtigt wird (sofern Bundesförderungen ausgezahlt werden). Voraussetzung: Die Eigenkosten (nach Abzug sämtlicher Förderungen) müssen im Fall der thermischen Sanierung 4000 und beim Heizkesseltausch 2000 Euro übersteigen – dann gibt es auch dafür nochmals Geld zurück.

Der Steuerausgleich kann übrigens bis zu fünf Jahre rückwirkend beantragt werden.

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