Jetzt ist es amtlich

Junges Vergewaltigungsopfer stach in Notwehr zu!

Jene junge Frau, die sich kürzlich erfolgreich gegen ihre Vergewaltigung gewehrt und dabei den Angreifer mit einem Messer schwer verletzt hat, hat keine rechtlichen Konsequenzen zu befürchten. Die Wahlwienerin handelte in Notwehr, das Verfahren gegen die 22-Jährige wurde eingestellt. 

Die „Krone“ hat ausführlich über den Fall berichtet: Knapp zwei Wochen ist es her, dass ein junger Syrer der Studentin in Wien-Meidling auflauerte. Im Innenhof eines Wohnhauses in der Schönbrunner Straße fiel der 24-Jährige über sein Opfer her - doch er hatte sich die Falsche ausgesucht! Lara (Name geändert) schaffte es im letzten Moment, ein Messer aus ihrer Handtasche zu ziehen und ihren Peiniger in die Flucht zu schlagen. Der Angreifer erlitt mehrere Stichverletzungen, ergriff die Flucht und wurde wenig später von der Polizei aufgegriffen. Er sitzt in Haft.

Verfahren gegen Opfer eingestellt
So weit, so dramatisch. Doch neben dem Horror-Erlebnis hatte die gebürtige Vorarlbergerin auch juristische Probleme zu bewältigen - sie wurde im Verfahren ebenfalls als Beschuldigte geführt, weil sie den Syrer schwer verletzt hatte. Bis jetzt! Denn am Montag flatterte der mutigen 22-Jährigen ein Schreiben der Staatsanwaltschaft Wien ins Haus, das für Erleichterung sorgt. „Betrifft den Vorwurf der schweren Körperverletzung durch Messerstiche: Die Beschuldigte handelte in Notwehr gem § 3 Strafgesetzbuch.“

Damit ist der Fall für Lara, der die „Krone“-Community viel Respekt zollt, zumindest aus rechtlicher Sicht abgeschlossen.

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