Auf Hirsch geschossen

Projektil landete in Hotel: Jäger vor Gericht

Oberösterreich
06.01.2022 06:00

Das Projektil traf den Kopf eines Damhirschs, tötete das Tier - und flog dann weiter. Nach 800 Metern wurde es von der Eingangstür eines Hotelzimmers gestoppt, nachdem es zuvor eine doppelte Verglasung einer Veranda durchschlagen hatte. Das Gericht erließ gegen den Jäger ein Waffenverbot. Ein Streit entbrannte über die Ursache des Vorfalles.

Der oberösterreichische Jäger verwendete einen Karabiner Steyr Mannlicher SSG 69 mit Schalldämpfer. Eher ungewöhnlich, aber behördlich erlaubt. Im Oktober 2019 wartete er auf einem Hochstand auf Wild. Er schoss viermal, tötete vier Tiere, unter anderem auch den Damhirsch durch einen Kopfschuss. Das wird von Weidmännern als unethisch angesehen. Der Schuss wurde aus nur 17 Meter Entfernung abgefeuert.

Kugel flog 800 Meter weit
Wesentliche Frage im Streit vor mehreren Verwaltungsgerichten um das Waffenverbot war: Hat der Jäger sich von einem ausreichenden Kugelfang überzeugt? Dieser soll die Gefährdung von Menschen verhindern. Jäger müssen aber auch die Möglichkeit von Querschlägern in Betracht ziehen. Ein solcher dürfte verantwortlich gewesen sein, dass die Kugel 800 Meter weiter flog.

Zwei Gutachten wurden eingeholt. Ein Experte vermutete, dass das Projektil von einem Stein im Boden abgeprallt ist, der zweite meinte, die Kugel könnte auch vom Schädelknochen des Damhirschs abgelenkt worden sein. Dass der Jäger Vollmantelspitzgeschoße verwendet hat, mag auch zur Gefährdung beigetragen haben. Diese haben eine sehr hohe Durchschlagskraft.

Der Verwaltungsgerichtshof hob das Waffenverbot auf und entschied, dass die genauen Umstände der Schussabgabe geklärt werden müssen.

Peter Grotter
Peter Grotter
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