10.12.2021 14:43 |

Wien: Neue Schulregeln

Bei Omikron-Verdacht auch zu Hause Masken tragen

Wien hat die neue Corona-Variante Omikron zum Anlass für eine Verschärfung der Schulregeln genommen. Gibt es in einer Klasse künftig einen Verdachtsfall oder bestätigten Fall, müssen Teile der Klasse oder sämtliche Schüler in Quarantäne. Diese wird zudem verlängert. Und auch zu Hause sollten verschärfte Maßnahmen gelten.

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Aktuell gibt es in Wien laut dem Gesundheitsdienst MA 15 sechs bestätigte und 20 Verdachtsfälle der Omikron-Variante. In Wien werden positive PCR-Tests standardmäßig auf die Omikron-Variante überprüft.

Schulen oder Kindergärten waren bis jetzt noch nicht betroffen. Sollte es erste Verdachtsfälle oder bestätigte Fälle mit der Omikron-Variante geben, gelten in Wien künftig verschärfte Bedingungen für Schulen, aber auch Kindergärten, hieß es aus dem Büro von Gesundheitsstadtrat Peter Hacker (SPÖ).

Maske in Quarantäne auch zu Hause
Außerdem sollen zusätzlich zu den bekannten Schutzmaßnahmen während der Quarantänezeit alle Haushaltsmitglieder im privaten Wohnbereich eine FFP2-Maske bzw. Kinder von sechs bis 14 Jahren einen Mund-Nasen-Schutz tragen.

  • Bislang galt: Bis zum Ende der vierten Schulstufe werden Kinder aktuell nur bei einem Corona-Fall in der Klasse als Kontaktperson Kategorie 2 eingestuft, Sitznachbarn und enge Kontakte eines infizierten Schülers nur dann als K1-Personen eingestuft und damit in Heimquarantäne geschickt, wenn sie nicht geimpft oder genesen waren.
  • Künftig gilt: Es gibt keine Unterscheidung, ob die Kontaktperson geimpft oder genesen ist. Jede Kontaktperson muss in Quarantäne, unerheblich, ob Verdachtsfall oder bestätigt.
  • Bislang galt: Bei den bisherigen Virusvarianten besteht die Quarantäne-Pflicht zehn Tage, nach fünf Tagen ist ein Freitesten möglich.
  • Künftig gilt: Es gilt eine Quarantäne von 14 Tagen, die Möglichkeit auf Freitesten entfällt.

Im Elternbrief für Omikron-Verdachtsfälle werden zudem weitere Maßnahmen angeführt.

  • Bei einem Verdachtsfall in einer Klasse werden die Erziehungsberechtigten aufgefordert, ihr Kind auch ohne Symptome sofort PCR-testen zu lassen.
  • Für die Weihnachtsferien, die bis zum 10. Jänner andauern, erhalten die Schüler zudem nach Möglichkeit von der Schule Antigentests. Vor der Rückkehr in die Schule wird ersucht, einen Antigen-, aber besser sogar einen PCR-Test durchzuführen (am 9. Jänner). Am ersten Schultag solle dann in der Früh noch einmal ein Antigentest durchgeführt werden.
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