Sieg vor Gericht

Fall Eitan: Bub (6) soll zur Tante zurückkehren

Ausland
12.11.2021 09:16

Im mutmaßlichen Entführungsfall des kleinen Eitan, des einzigen Überlebenden des Seilbahnunglücks vom Lago Maggiore in Italien, hat die Tante des Buben einen neuerlichen Sieg errungen. Das Bezirksgericht in Tel Aviv lehnte am Donnerstagabend den Einspruch des Großvaters mütterlicher Seite ab, den dieser gegen die Entscheidung eines Familiengerichts eingereicht hatte. Der Sechsjährige soll nun nach Italien zurückgebracht werden.

Eitan sei seiner in Italien lebenden Tante anvertraut worden, die von den italienischen Behörden das Sorgerecht für das Kind erhalten hatte, und danach vom Großvater, Shmuel Peleg, nach Tel Aviv entführt worden. Das Kind solle zu seinem Heimatort in Italien zurückgebracht werden, wo der Bub auch bis zum Unglück und dem Tod seiner Eltern gelebt hatte, beschloss das Gericht. Allerdings wird das Kind nicht sofort nach Italien zurückkehren können. Der Großvater hat nämlich noch die Möglichkeit, einen weiteren Einspruch einzureichen.

Die Familie Peleg kritisierte das Urteil. „Eitan ist ein israelisches und jüdisches Kind, und seine Verwandten hätten sich gewünscht, dass er in Israel aufwächst und dort erzogen wird“, sagte der Sprecher der Familie, Gadi Solomon.

Die Anwälte der Familie Peleg prüfen die Möglichkeit, beim Obersten Gerichtshof Berufung einzulegen. In der Zwischenzeit wird die Entscheidung des Bezirksgerichts Tel Aviv für sieben Tage ausgesetzt, um die Einlegung einer Berufung zu ermöglichen. In der Zwischenzeit wird Eitan in Israel bleiben.

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Eitan ist ein israelisches und jüdisches Kind, und seine Verwandten hätten sich gewünscht, dass er in Israel aufwächst und dort erzogen wird.

Sprecher der Familie Peleg

Die drei Richter des Bezirksgerichts brauchten nur drei Stunden, um die Beschwerde gegen die Entscheidung der Familienrichterin zu prüfen, wonach Eitan gemäß dem Haager Übereinkommen von seinem Großvater im September unrechtmäßig nach Israel gebracht wurde und nach Italien zurückkehren muss.

Alle Beteiligten waren im Gerichtssaal anwesend: von Shmuel Peleg, gegen den die Staatsanwaltschaft Pavia einen internationalen Haftbefehl wegen der mutmaßlichen Entführung beantragt hatte, bis zur Tante Aya Biran Nirko. Ebenfalls zugelassen wurde Esther Cohen Peleg, Shmuels Großmutter mütterlicherseits und Ex-Ehefrau des Angeklagten Peleg, gegen die in Italien ebenfalls wegen des Vorwurfs der Kindesentführung ermittelt wird.

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