Notfälle werden zwar nirgendwo abgewiesen. Aber „normale“ Patienten haben mitunter Probleme, wenn beim Arzt die 3G-Regel gilt.
So berichten „Krone“-Leser, dass in manchen Arztpraxen bereits eine 3G-Regel gilt und in anderen wiederum nicht. „Ich war richtig verwundert, als ich in die Ordination kam und davon erfuhr“, schildert eine Frau. Die Wiener Ärztekammer bestätigt, dass es hier zu Unterschieden kommen kann. „Die Einführung einer 3G-Regel für Patienten und Begleitpersonen ist möglich“, erklärt Pressesprecher Bernhard Salzer.
Falls 3G verlangt wird, sollte es im Vorfeld bei der Terminvereinbarung kommuniziert werden.
Bernhard Salzer von der Ärztekammer Wien
Einführung muss „technisch machbar“ und „zumutbar“ sein
Es gebe von der Ärztekammer keine Empfehlung, sondern es bleibt dem jeweiligen Mediziner selbst überlassen. Allerdings muss es organisatorisch und technisch möglich sowie zumutbar sein. „Falls 3G verlangt wird, sollte es im Vorfeld bei der Terminvereinbarung kommuniziert werden“, meint Salzer. Die Regelung würde sich an jener orientieren, die in den Spitälern und den Pflegeheimen verpflichtend vorgeschrieben sei.
Doch es gibt auch Ausnahmen. „Bei Erster Hilfe gilt selbstverständlich keine 3G-Regel“, erläutert der Ärztekammer-Pressesprecher. Daher müsse sich niemand Sorgen machen, dass er im Fall des Falles nicht behandelt werden würde.
Terminvereinbarung wird generell empfohlen
Sollten Arztbesuche halbwegs planbar sein, dann sollten sich Patienten vorher einen Termin ausmachen. Laut der Ärztekammer können so die Wartezeiten in den Ordinationen reduziert werden. Dadurch würden sich auch weniger Menschen in den Warteräumen aufhalten, was wiederum die Infektionsgefahr reduziert.
Worauf die Ärztekammer noch hinweist: Selbst bei einer 3G-Regel gilt weiterhin eine FFP2-Maskenpflicht in den Ordinationen. Das Abnehmen ist nur bei Untersuchungen erlaubt, die das erfordern.











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