Sollte das Oberlangesgericht entscheiden, dass Delegierungsgründe vorliegen, dann muss in weiterer Folge entschieden werden, ob das Landesgericht Leoben oder das Landesgericht für Strafsachen Graz für den Fall zuständig ist. Entscheidet das OLG, dass keine Delegierungsgründe vorliegen, dann wandert die Causa wieder zurück an das Landesgericht Klagenfurt, wo der Fall dann auch verhandelt werden würde, so der Sprecher des LG Klagenfurt.
Scheuch drohen bis zu fünf Jahr Haft
Am Freitag war bekannt geworden, dass das Justizministerium die Anklageschrift der Korruptionsstaatsanwaltschaft zum Teil genehmigt hat. Dem Kärntner Politiker wird demnach Vorteilsannahme vorgeworfen, bei einer Verurteilung drohen Scheuch bis zu fünf Jahre Haft.
"Ich bin im Grunde froh, dass die Sache jetzt endlich vor einen Richter kommt. Weil ich zu 1.000 Prozent überzeugt bin, dass ich
freigesprochen werde. Weil ich einfach nichts getan habe", sagt Uwe Scheuch. Rudolf Schober (SPÖ) fordert als Vorsitzender des Unvereinbarkeitsausschusses im Landtag Scheuch auf, seine Funktionen so lange ruhend zu stellen, bis ein Urteil gefallen ist.
"Kärntner Krone" und kaerntnerkrone.at









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