Arbeiterkammer half

Online-Partnervermittlung mit Verlängerungsklausel

Burgenland
10.07.2021 11:46
Die große Liebe suchte ein Mann aus dem Südburgenland über eine Online-Partnervermittlung. Als er wieder aussteigen wollte, stellte sich das als schwierig heraus. Erst mithilfe der Arbeiterkammer konnte er den Vertrag dann doch beenden.

Rund ein Jahr lang nahm der Südburgenländer das Service des deutschen Partnervermittlers in Anspruch. Die „Richtige“ dürfte er dabei allerdings nicht gefunden haben, schließlich entschloss er sich, den Vertrag mit dem Unternehmen zu beenden.

Automatische Verlängerung
Wie sich herausstellte, hatte die Vereinbarung aber eine Klausel, die festlegte, dass die Premium-Mitgliedschaft um ein Jahr verlängert wird, sofern nicht 12 Wochen vor Ablauf des Vertragsjahres gekündigt würde.

Konsumentenschutz half
Der Mann befürchtete bereits, ein weiteres Jahr zahlen zu müssen. Die Konsumentenschützer der Arbeiterkammer halfen ihm aber weiter, denn hier unterscheidet sich die österreichische Rechtslage von der deutschen.

„Für so einen Fall müsste der Kunde nochmals rechtzeitig eine Information darüber erhalten, dass die Rechtsfolge der Verlängerung des Vertrags eintritt, wenn er nicht kündigt“, so AK-Experte Christian Koisser. Das war nicht der Fall, der Vertrag konnte daher beendet werden.

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