Aufgrund von Bildern aus zwei Überwachungskameras konnte aus über 700 infrage kommenden Pkws ein Fahrzeug ermittelt werden, das einen Tag nach der Tat abgemeldet worden war. Durch weitere Erhebungen stellte sich heraus, dass der 48-jährige Andreas K. dieses Auto öfters gefahren ist. Nicht zuletzt durch diesen Fahndungsdruck stellten sich er und sein 29-jähriger mutmaßlicher Komplize schließlich der Staatsanwaltschaft.
Der mutmaßliche Schütze verantwortete sich bisher damit, dass er aufgrund seiner schweren Alkoholisierung kaum etwas von der betreffenden Nacht mitbekommen habe. Er bestritt auch, gezielt auf den 20-Jährigen gefeuert zu haben. Laut Polizei sei die Straße zum Tatzeitpunkt aber erhellt gewesen, sodass das Opfer gut erkennbar gewesen sei.
Angeklagter unzurechnungsfähig?
Offen bleibt die Frage, wie der Senat die Alkoholisierung des Angeklagten bewertet. Sein Verteidiger Werner Tomanek will offenbar auf volle Berauschung plädieren, obwohl ein Gerichtspsychiater keine Hinweise dazu feststellte, weil sich der Angeklagte an einige Details vor und nach den Schüssen erinnerte. Das spreche gegen eine Unzurechnungsfähigkeit.
Der 48-Jährige verursachte 17 Stunden nach dem Tod von Rene M. mit seinem BMW einen Unfall mit Blechschaden. Dabei hatte er 2,6 Promille und war auf dem Weg zu einem Heurigen. Bei einem Alkoholabbau von 0,1 Promille pro Stunde wären das zur Tatzeit 4,3 Promille gewesen. Tomanek will im Prozess die Trinkkumpanen des Angeklagten befragen, um Klarheit über die Menge der konsumierten Getränke zu erhalten.









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