Die Grünen sind der Meinung, dass in der neuen Regelung vorgesehen sei, dass im Bleiberechtsverfahren künftig kein Bleiberecht erteilt werden kann, wenn die Sicherheitsdirektion ein Veto einlegt, kritisierte Menschenrechtssprecherin Alev Korun (links im Bild). Fekter (rechts) habe aber nach der Abschiebung der Familie Komani gesagt, dass bei einem Bleiberechtsantrag die Stellungnahme der Sicherheitsdirektion nicht maßgeblich oder bindend sei, so Korun. Das werde nun wieder zurückgenommen.
Fekter habe wegen des öffentlichen Drucks aufgrund der Abschiebung kurz eine Kehrtwende gemacht, um ihr Gesicht zu wahren - sobald der Druck nun weg sei, nehme sie alles wieder zurück, meint Korun. Die Begutachtungsfrist des entsprechenden Fremdenrechtspakets war Ende Jänner zu Ende gegangen.
Cap sieht "strittige Punkte"
Koalitionsintern ist das Fremdenrechtspaket offenbar noch keine ausgemachte Sache. SPÖ-Klubobmann Josef Cap sprach am Donnerstag von "strittigen Punkten". Er will aber keine Gefahr eines Konflikts oder gar einer Blockade sehen. Gespräche über einen Gesetzesentwurf seien ein "normaler demokratischer Vorgang" und die entsprechenden Verhandlungen würden längst geführt.
Fekter hatte ihr Paket im Dezember vorgelegt, die Begutachtungsfrist ging kürzlich zu Ende. Neben der breit akzeptierten "Rot-Weiß-Rot-Card", die eine "kriteriengesteuerte" Zuwanderung bringen soll, beinhaltet es vielfach kritisierte Verschärfungen im Fremdenrecht. Dazu gehören etwa die Integrationsvereinbarung mit höheren Deutsch-Anforderungen, die neuen Schubhaftregelungen oder die Neu-Organisation der Rechtsberatung für Flüchtlinge.
Innenministerium: "Es gibt kein Veto"
Im Innenministerium betont man zur jüngsten Kritik der Grünen am geplanten Fremdenrechtspaket, dass sich am Verfahrensprozess nichts ändern werde. Vielmehr gehe es um "Begrifflichkeiten", erklärte Johann Bezdeka vom Ministerium am Donnerstag. Dass - wie von den Grünen kritisiert - künftig kein Bleiberecht erteilt werden kann, wenn die Sicherheitsdirektion ein Veto einlege, stimme so nicht, betonte Bezdeka.
So hätten etwa die Niederlassungsbehörden (Magistrat bzw. Bezirkshauptmannschaften) im Bleiberechtsverfahren zwingend zu prüfen, wo sich ein Sachverhalt geändert habe. Dazu würden u.a. Informationen bei der Sicherheitsdirektion eingeholt, die aber nicht bindend seien, so Bezdeka. Im aktuellen Entwurf für die Novelle sei an diesem Prozess keine Änderung vorgesehen.
Fall Komani sorgte für Aufregung
Im von Alev Korun angeführten Fall Komani war im Herbst ein Vater gemeinsam mit seinen achtjährigen Zwillingstöchtern abgeschoben worden, obwohl seine Frau wegen akuter Selbstmordgefahr in Spitalsbehandlung war. Fekter hob den negativen Bescheid des Magistrats Steyr bezüglich eines humanitären Aufenthalts auf, da der Bescheid mangelhaft gewesen sei. Vater und Töchter durften daraufhin mittels eines humanitären Visums wieder einreisen und ließen sich in Wien nieder.
Zwischen den Behörden war umstritten, ob der Magistrat oder die Sicherheitsdirektion das letzte Wort über den Verbleib der Komanis in Österreich hat. Das Innenministerium wies dem Magistrat die Verantwortung zu, dieser fühlte sich an das Urteil der Sicherheitsdirektion gebunden. Die Familie hat mittlerweile eine unbeschränkte Niederlassungsbewilligung vom Wiener Magistrat erhalten.









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