Die betroffene Wienerin schlichtete in einer Drogerie Waren ein. Ihr Arbeitgeber war eine Firma, die auf Auslagern von Geschäftsprozessen spezialisiert ist. Diese gab der Frau einen Vertag mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 1 Minute und einem Gehalt von 0,13 Euro je 60 Sekunden. Tatsächlich arbeiten mussten sie mehr als 40 Wochenstunden, und zwar auf Abruf. Durch den Vertrag wollte sich der Arbeitgeber den Mehrstundenzuschlag (25 %) ersparen.
Es kommt immer öfters zu haarsträubenden Praktiken. Die 1-Minuten-Arbeitsverträge sind nur die Spitze des Eisbergs
Wiener AK-Präsidentin Renate Anderl
Weil ihr zudem auch kein Kranken- oder Feiertagsentgelt bezahlt wurde, wandte sich die Betroffene an die AK. Nach einer Klage lenkte die Firma ein und zahlte der mittlerweile ehemaligen Mitarbeiterin die ausstehenden Beträge von knapp 1590 Euro nach. AK-Rechtsexperte Ludwig Dvorak befürchtet, dass derartige „Ausbeuter-Methoden“ aber einreißen könnten, weil der Gesetzgeber die Strafen für solche Verstöße herabsetzen wolle.
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