Die Mindestanforderungen einer artgerechten Katzenhaltung wurden im Bundestierschutzgesetz und in der zweiten Tierhaltungsverordnung festgelegt. Werden Stubentiger zu mehrt gehalten, muss für jedes Tier ein eigener Rückzugsbereich zur Verfügung stehen. Es muss außerdem eine Möglichkeit zur Schärfung der Krallen (etwa ein Kratzbaum) angeboten werden, Wohnungskatzen ist Katzengras oder ein gleichwertiger Ersatz zur Verfügung zu stellen.
Wichtig: Wer einen Freigänger hält, ist verpflichtet, seine Samtpfote kastrieren zu lassen, sofern sie nicht zur kontrollierten Zucht verwendet wird oder in bäuerlicher Haltung lebt. Fenster und Balkone in Räumen, bei denen Fenstersturz-Gefahr besteht, müssen mit geeigneten Schutzvorrichtungen versehen sein. Auch bei gekippten Fenstern ist darauf zu achten, dass Katzengitter oder ein ähnlicher Schutz angebracht werden.









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