Und es gibt sie doch, die Fälle, in denen sich alle Parteien einig sind. Siehe aktuell Dietmar Hoscher. Viermal hat der Ex-Casinos-Vorstand aus gesundheitlichen Gründen für den Ausschuss abgesagt. Nun beschlossen die Politiker, dass ab sofort das Bundesverwaltungsgericht die Befragungstauglichkeit testen lassen kann.
Manch eine Geschichte dreht sich im Kreis wie ein Glücksrad. So wie jene von Ex-Casinos-Vorstand Dietmar Hoscher und dem U-Ausschuss. Nun haben die Parlamentarier am Skript hantiert. Fazit: Der 58-jährige Dietmar Hoscher, der viermal aus gesundheitlichen Gründen von Juni 2020 bis April 2021 die Parlamentarier versetzte (die „Krone“ hatte die jüngste Absage öffentlich gemacht und umfassend die Hintergründe berichtet), wird möglicherweise doch erscheinen müssen.
Gericht kann Gesundheit von Auskunftspersonen prüfen
Sollte sich der Ex-SPÖ-Mandatar bei neuerlicher Ladung wieder krankmelden, wird er innerhalb von vier Wochen im Auftrag des Bundesverwaltungsgerichts durch Amtsärzte quasi noch einmal auf Herz und Nieren geprüft. Diese „Lex Hoscher“ gilt ab sofort auch für andere Fälle. Freilich nicht für solche wie Gaston Glock. Beim 91-jährigen Waffenfabrikanten, der sich nicht bester Gesundheit erfreut, war rasch klar, dass eine Aussage vor dem Ausschuss nicht zumutbar wäre.
Hoscher indes hatte die Gemüter erhitzt, da er im Zeitraum seiner Ausschuss-Absagen dem Rapid-Kuratorium vorsitzen konnte und nach wie vor bei den teilstaatlichen Casinos teilbeschäftigt ist. Der Abschied vom Vorstandsposten kostete die Casinos mehr als vier Millionen Euro. Die Casinos wollen sich aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht zu Details äußern, Hoscher sagt auf Anfrage gar nichts.
Farbenfrohe Einigkeit
Von einer „Verhöhnung des Parlaments und des Ausschusses“ sprach ÖVP-Fraktionsführer Wolfgang Gerstl zur Causa des Ex-Mandatars und Ex-Managers Hoscher, von dem man sich Einblicke in die Verflechtung von Politik und Glücksspiel sowie über Postenschacher erhofft. Gerstl ist glücklich, dass man dank farbenfroher Einigkeit mutmaßlich vorgeschobene Krankheiten ab sofort enttarnen kann. „Dann stehen uns alle Mittel offen. Von Beugestrafe bis hin zur Zwangsvorführung.“
Kommentare
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.