Schon eineinhalb Stunden vor Beginn des Prozesses gegen Ernst August von Hannover am Dienstag in Wels hatten sich etliche Journalisten, Fotografen und Kameraleute - viele hörbar aus Deutschland - vor dem Gericht versammelt. Ein Süßwarenverkäufer hatte mit seinem Truck vor dem Gebäude Aufstellung genommen und hoffte auf ein gutes Geschäft. Der Welfenprinz kam durch den Hintereingang ins Gericht, gab sich wortkarg - und bekannte sich nicht schuldig. Danach kam eine Reihe von Zeugen zu Wort.
Dem Welfenprinz wird - wie berichtet - vorgeworfen, sich mit Alkohol und Medikamenten fahrlässig in den Zustand der Zurechnungsunfähigkeit versetzt und in dieser Verfassung im Almtal u.a. einen Polizisten verletzt, eine andere Beamtin sowie Angestellte bedroht zu haben. Wäre er klar gewesen, würde man ihm Widerstand gegen die Staatsgewalt, schwere Körperverletzung, gefährliche Drohung, Sachbeschädigung und Nötigung zur Last legen.
Vorerst hatten die Vorfälle vom vergangenen Sommer für den 67-jährigen Welfenprinzen, der häufig in Grünau weilt, die Konsequenz, dass er mit einem vorläufigen Waffenverbot belegt wurde. Vor dem Strafgericht drohen ihm im Falle einer Verurteilung bis zu drei Jahre Haft.
Ich möchte mich für alles bei den Beteiligten entschuldigen, bedauere das Geschehene und bin bereit für die Schäden aufzukommen.
Prinz Ernst August von Hannover
„Damit ist aus meiner Sicht alles gesagt“
Prinz Ernst August gab beim Prozess nur ein kurzes Statement ab. Wie die APA berichtete, erklärte er vor Gericht, „die Verantwortung“ zu übernehmen, auch bedauere er das Geschehene „außerordentlich“. Auch sei er bereit, „für die Schäden aufzukommen“, so der Welfenprinz. „Damit ist aus meiner Sicht alles gesagt.“ Zugleich bekannte er sich nicht schuldig und erklärte von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch zu machen.
Wie die Verteidigung weiter ausführte, habe sich Ernst August zum Zeitpunkt der Vorfälle in einer „Ausnahmesituation“ befunden. Neben einer überstandenen Krebsoperation habe er sich damals auch in einem Konflikt mit seinem Sohn befunden und sich „im Stich gelassen“ gefühlt, wie einer der Verteidiger erklärte. Ernst August bereue die Vorfälle und „entschuldigt sich bei allen, denen er Unrecht getan hat. Es sei ohne Absicht geschehen“. Seit den Vorfällen habe sich Ernst August einer Behandlung unterzogen und sich „wohl verhalten“.
Verteidigung: „Starke Schmerzmittel“ erhalten
Das Verhalten erklärten die Anwälte damit, dass er von seinem Zahnarzt starke Schmerzmittel erhalten habe. Weiter übten die Anwälte Kritik daran, dass Blut- und Harnproben nicht aufgehoben worden seien, denn die Richtigkeit der Werte zogen sie in „Zweifel“. Der psychiatrische Sachverständige gab seine Expertise unter Ausschluss der Öffentlichkeit ab.
An der weiteren Verhandlung nahm der Welfenprinz nicht teil, wie er selbst erklärte. Aufgrund seiner überstandenen Krebserkrankung gehöre er der Hochrisikogruppe an und befürchte, sich im Gerichtssaal mit dem Coronavirus anzustecken.
Am Vormittag kamen dann Polizisten sowie Sanitäter zu Wort, und bestätigten die Vorwürfe der Anklage. So berichtete eine Polizistin, die mit einem Baseballschläger bedroht worden war, davon, dass der Prinz gewirkt habe, „wie wenn jemand einen Rachefeldzug vorhat“. Noch nie hätte sie es mit jemandem zu tun gehabt, „der mich so oft mit dem Tod bedroht hat“, schilderte sie weiter. Dabei habe der Prinz den Baseballschläger von einer Hand in die andere geschlagen, wurde übereinstimmend mit ihren Kollegen berichtet.
Ich hatte es noch nie mit jemandem zu tun, der mich so oft mit dem Tod bedroht hat.
Die mit dem Baseballschläger bedrohte Polizistin
„Selektive Wahrnehmung“
Der Taxifahrer, der Ernst August an dem Tag chauffiert hatte, will hingegen nicht zugehört haben, worum es bei besagtem Gespräch ging. Auch sei der Schläger, den sein Fahrgast „als Gehstock“ mitgehabt habe, immer am Boden gelegen, berichtete der Mann vor Gericht. Mehrfach zeigten sich Richterin und Staatsanwältin verwundert über die „selektive Wahrnehmung“ des Mannes - nicht zugehört, auch in eine andere Richtung geschaut, aber gesehen zu haben, wo der Baseballschläger war. Der Taxler hielt jedoch an seiner Aussage fest.
Im Fall einer Verurteilung drohen bis zu drei Jahre Haft. Richterin und Anklagebehörde haben sich gegen eine Diversion ausgesprochen. Ein Urteil am Dienstag gilt mittlerweile als wahrscheinlich.
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