OGH bestätigt Urteile

Salzburgs Ex-Bürgermeister als Fußfessel-Kandidat?

Salzburg
02.10.2019 10:14

Für Salzburgs Ex-Bürgermeister Heinz Schaden und weitere fünf Angeklagte stand heute im Wiener Justizpalast ein wichtiger Termin an: Der Oberste Gerichtshof (OGH) entschied über die Nichtigkeitsbeschwerden und Berufungen im Salzburger Swap-Prozess - die „Krone“ berichtete ausführlich („Der OGH entscheidet“„Der finale Akt im Wiener Justizpalast“„Prozess hat begonnen“). Um 10 Uhr fällten fünf Höchstrichter unter dem Vorsitz von Rudolf Lässig das Urteil: Sie bestätigen die Schuldsprüche.

Salzburgs ehemaliger Bürgermeister, Heinz Schaden, kämpfte bis zum Schluss - allerdings vergeblich. Der Oberste Gerichthof bestätigte die Schuldsprüche für ihn und seine Mittäter. Schaden bekommt wie in erster Instanz drei Jahre Haft, eines davon unbedingt.

(Bild: MARKUS TSCHEPP)

Strafe für Ex-Landesvize erhöht
Der Salzburger Ex-Landesfinanzreferent und Ex-Landesvize Othmar Raus (SPÖ) bekommt sogar eine um sechs Monate längere Haftstrafe als zuvor aufgebrummt: zwei Jahre und sechs Monate, davon 20 Monate bedingt. Er muss nun zehn Monate hinter Gitter. Dieser habe dienstrechtlich Untergeordnete zu rechtswidrigem Verhalten angestiftet, gab der Senatsvorsitzende Rudolf Lässig zu bedenken: „Als Landeshauptmann-Stellvertreter ist er zweifellos in der Weisungskette ganz an der Spitze gestanden.“

Der Justizpalast, Sitz des Obersten Gerichtshofs und des Oberlandesgerichts Wien (Bild: APA/GEORG HOCHMUTH)
Der Justizpalast, Sitz des Obersten Gerichtshofs und des Oberlandesgerichts Wien

Eine geringere Strafe gibt es für den noch amtierenden Finanzdirektor der Stadt Salzburg. Er wurde zu zwei Jahren, davon 18 Monate bedingt, verurteilt. Auch das Urteil gegen Eduard Paulus, den ehemaligen Finanzabteilungsleiter des Landes, wurde bestätigt. Für ihn gilt eine zweijährige Freiheitsstrafe, davon sechs Monate unbedingt.

Doch weder Raus noch Schaden werden wohl tatsächlich inhaftiert werden. Beide dürften die Voraussetzungen erfüllen, um den unbedingten Teil der über sie verhängten Strafen nicht in einer Zelle verbüßen zu müssen, sondern im elektronisch überwachten Hausarrest.

Drei Millionen Euro Schaden
Der Prozess im Jahr 2017 am Landesgericht Salzburg hatte sich um einen Nebenaspekt des im Dezember 2012 aufgeflogenen Salzburger Finanzskandals gedreht. Laut Anklage der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft sind im Jahr 2007 sechs negativ bewertete Zinstausch-Geschäfte von der Stadt an das Land Salzburg ohne finanzielle Gegenleistung übertragen worden.

Dem Urteil in erster Instanz vom 28. Juli 2017 zufolge ist dem Land Salzburg ein Schaden von zumindest drei Millionen Euro entstanden. Die Übernahme der Swaps sei aufgrund einer politischen Vereinbarung zwischen dem damaligen SPÖ-Bürgermeister Schaden und dem damaligen SPÖ-Landesfinanzreferenten Raus erfolgt.

Neben Schaden, Raus und Ex-Finanzabteilungsleiter Eduard Paulus war in erster Instanz auch die ehemalige Leiterin des Budgetreferates des Landes, Monika Rathgeber, zu einer Zusatzstrafe (auf eine bereits bestehende rechtskräftige Verurteilung im Finanzskandal vom Februar 2016) von einem Jahr bedingt verurteilt worden. Als Einzige von insgesamt sieben Angeklagten hatte sie das Urteil nicht bekämpft.

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