Schnelltest-Regelung

Wer daheim positives Ergebnis hat, muss es melden

Österreich
22.01.2021 07:07

Die Änderung des Covid-19-Maßnahmengesetzes und des Epidemiegesetzes sind nun einsehbar - unter anderem geregelt sind das Berufsgruppen- und das sogenannte Wohnzimmertesten. Wer zu Hause ein positives Testergebnis hat, muss das den Behörden melden.

„Liegt nach einem Antigentest zur Eigenanwendung ein positives Ergebnis vor, muss die betroffene Person unverzüglich die Gesundheitsbehörde informieren“, heißt es in der vom Nationalrat vor einer Woche beschlossenen Änderung des Epidemiegesetzes. Damit ist der Weg frei für Antigentests zu Hause - aber auch betriebliche Schnelltests.

Betriebe testen Mitarbeiter im großen Stil
Betriebe testen Mitarbeiter nämlich bereits im großen Stil - und würden die Ergebnisse gern in die österreichische Teststrategie einfließen lassen. „Die Vorteile liegen auf der Hand: Sowohl beim Testen als auch beim Impfen können niederschwellig große Personengruppen erreicht werden“, sagt WKÖ-Chef Harald Mahrer.

In der neuen Verordnung wurden am Donnerstag wöchentliche Testungen für bestimmte Berufsgruppen über den Gesundheits- und Pflegebereich hinaus geregelt. Davon betroffen sind Beschäftigte im Handel und in Dienstleistungsbetrieben mit Kundenkontakt, Lehrer und Elementarpädagogen. Wer der Vorgabe nicht nachkommt, muss eine FFP2-Maske tragen.

Kronen Zeitung, krone.at

 krone.at
krone.at
Loading...
00:00 / 00:00
play_arrow
close
expand_more
Loading...
replay_10
skip_previous
play_arrow
skip_next
forward_10
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
explore
Neue "Stories" entdecken
Beta
Loading
Kommentare

Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.

Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.

Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.



Kostenlose Spiele