Hochspannung also vor der Abstimmungsrunde am Freitag (ab 15 Uhr, für drei Stunden angesetzt) zwischen Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) und den Landeshauptleuten zu einem möglichen Voll-Lockdown ab dem 26. Dezember. Doch ein weiterer Umstand sorgt für Zündstoff: Zwar hat der Bund die Länder per Verordnung ermächtigt, auf stark frequentierten Einkaufsstraßen und öffentlichen Plätzen eine Maskenpflicht zu verhängen - so einig sind sich die Landeschefs aber noch nicht.
Und das, obwohl der letzte Adventsamstag vor der Türe steht, an dem in der Regel noch viele Menschen auf Geschenkesuche gehen. Wie soll das auch anders gehen, wenn ein Großteil unter der Woche arbeitet und die Geschäfte spätestens um 19 Uhr schließen müssen?
Maskenpflicht „im Bedarfsfall“ angewendet
Tirol und Kärnten werden jedenfalls die Verordnung umsetzen, Niederösterreich verlässt sich auf das Urteil des Landessanitätsstabes und macht vorerst nichts, Wien prüft – wie so oft – erst einmal die Verordnung des Bundes: „Sollte eine solche Regelung – etwa in Anlehnung an die bereits geltende und gut funktionierende Maskenpflicht auf den öffentlichen Märkten – als notwendig und sinnvoll erachtet werden, kann diese im Bedarfsfall zur Anwendung gebracht werden. Abgesehen davon gilt es auch zu hinterfragen, inwieweit etwaige Maßnahmen dann auch von den zuständigen Polizeibehörden exekutiert werden könnten.“
Da hat Bürgermeister Michael Ludwig (SPÖ) freilich nicht ganz unrecht: Die Verordnung wurde erst Mittwoch veröffentlicht, die Umsetzung bis heute ist daher sehr sportlich...
Kronen Zeitung
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