„Lockdown light“

Das ist (wieder) erlaubt, das bleibt verboten

Österreich
07.12.2020 06:00

Ab sofort gilt der „Lockdown light“: Nach drei Wochen im harten Lockdown öffnen am Montag die Geschäfte und Schulen ihre Tore, es sind wieder mehr soziale Kontakte, Shoppen und Sport möglich. Die Ausgangsbeschränkungen fallen zumindest tagsüber. Die Freiheiten sollten aber mit Vorsicht genossen werden, bitten Mediziner und Politik.

Langsam schlagen sich die Einschränkungen im Leben der Österreicher in den Zahlen nieder: 2741 Neuinfektionen mit dem Coronavirus wurden am Sonntag registriert. Das sind 1306 weniger als am vergangenen Sonntag (4047 Neuinfektionen). 83 Menschen starben an Corona. Die Zahl der Spitalspatienten sank im Vergleich zum Samstag um 75 auf 3802, die der Intensivpatienten um 14 auf 632.

Zahlen sinken, Freiheiten werden mehr
Die Zahlen sinken, die Freiheiten werden mehr: Nach drei Wochen im harten Lockdown öffnen am Montag die Geschäfte und Schulen ihre Tore, die Ausgangsbeschränkungen fallen zumindest tagsüber. Das Verlassen des eigenen privaten Wohnbereichs und das Verweilen außerhalb ist nun von 20 Uhr bis 6 Uhr untersagt. Wie bisher gibt es einige Ausnahmen, etwa die Abwendung einer Gefahr, Hilfeleistung, Arbeit und Ausbildung sowie körperliche und psychische Erholung.

Unter dem schon bisher gültigen Grund „Deckung der notwendigen Grundbedürfnisse des täglichen Lebens“ wurde der Kontakt mit nicht im gemeinsamen Haushaltlebenden „einzelnen wichtigen Bezugspersonen“ näher definiert: Als solche gelten nun auch Personen, „mit denen in der Regel mehrmals wöchentlich nicht-physischer Kontakt gepflegt wird“. Bisher musste man für die Ausnahme „physischen Kontakt“ haben. Tagsüber sind Treffen von zwei Haushalten mit maximal sechs Erwachsenen plus sechs Kindern erlaubt.

Die Gastro bleibt noch zu, man darf weiterhin zwischen 6 und 19 Uhr Speisen abholen - nur keine offenen alkoholischen Getränke. Damit sind Punschstände nicht mehr möglich. Im Umkreis von 50 Metern um die Betriebsstätte ist Essen und Trinken verboten, dasselbe gilt für Einkaufszentren, wo Verbindungsgänge nicht zum Verweilen genutzt werden dürfen.

Museen und Bibliotheken öffnen wieder, nicht aber Theater, Kinos oder Casinos. Auch die Zoos finden sich noch in der Liste der verbotenen Orte - angekündigt wurde, dass sie ab 24. Dezember wieder aufsperren, ab da wird auch das Skifahren wieder möglich.

Die neue Verordnung gilt bis 23. Dezember, die nächtlichen Ausgangsbeschränkungen bis 16. Dezember - sie müssen alle zehn Tage vom Parlament verlängert werden.

Kronen Zeitung

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