In der Causa um die Commerzialbank Mattersburg prüft die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) auch, ob es einen Anfangsverdacht für Verfehlungen der Finanzmarktaufsicht (FMA) gibt. Konkret gehe es laut einem Medienbericht darum, ob die Malversationen nach der anonymen Anzeige 2015 bereits früher hätten auffallen müssen.
Aus den Akten gehe hervor, dass die WKStA seit knapp zwei Wochen eine Anfangsverdachtsprüfung gegen unbekannte Täter wegen Verdachts des Amtsmissbrauchs durchführe, berichtete das Ö1-„Morgenjournal“ am Donnerstag. Im Sommer 2015 hatte die Staatsanwaltschaft die Finanzmarktaufsicht über die anonyme Anzeige eines Whistleblowers informiert und diese wiederum die Nationalbank, deren Prüfer laut Ö1 ohnehin gerade in der Commerzialbank waren. Die FMA habe in weiterer Folge aber keinen Verdacht der Untreue festgestellt.
FMA: „Keine Polizeibefugnisse“
Seitens der FMA hieß es gegenüber Ö1, dass man keine Polizeibefugnisse habe und keine Hausdurchsuchungen oder Ermittlungen bei Dritten durchführen könne. Das habe man damals auch der Staatsanwaltschaft mitgeteilt. Diese sah durch die Erkenntnisse der FMA allerdings keinen Anfangsverdacht gegeben und nahm keine Ermittlungen auf.
Laut der Nationalbank hätten die Prüfer 2015 bereits 65 schwere Mängel in der Bank gefunden und erfolglos ein Abberufungsverfahren gegen Ex-Bankchef Martin Pucher eingeleitet. Die Mängel seien allerdings nicht strafrechtlicher Natur, sondern eher organisatorisch gewesen.
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