Lehrer nicht angeklagt

„Ein Kuss ist keine geschlechtliche Handlung“

Oberösterreich
20.02.2020 07:00

„Ein Kuss ist nach dem Gesetz keine geschlechtliche Handlung“, erklärt Ulrike Breiteneder, Sprecherin der Staatsanwaltschaft Linz, warum ein Lehrer (28), der sich einer zwölfjährigen Schülerin körperlich genähert haben soll, nicht vor Gericht muss. Seine Anstellung an der NMS Schwertberg ist der angeblich „verliebte“ Pädagoge aber schon los.

Die Bildungsdirektion OÖ hatte den Schwertberger Lehrer - die „Krone“ hat darüber berichtet - bei der Staatsanwaltschaft Linz angezeigt. Da es nach Aussagen sowohl des Lehrers als auch der Schülerin zu keinen sexuellen Handlungen, sondern „nur“ zu Küssen gekommen sei, bestand der Verdacht auf „Missbrauch eines Autoritätsverhältnisses“. Strafrahmen: bis zu drei Jahren Haft.

„Nicht jeder Kontakt geschlechtliche Handlung“
Es kam jedoch zu keinen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft gegen den Lehrer. Ulrike Breiteneder erklärt: „Nicht jeder Kontakt ist eine geschlechtliche Handlung wie sie der Paragraf 212 Strafgesetzbuch voraussetzt. Küssen ist keine geschlechtliche Handlung.“ Eine Entscheidung, die viele „Krone“-Leser nicht verstehen konnten. Zumal das Mädchen erst zwölf Jahre alt ist.

Keine Anstellung in OÖ
Anders als die Justiz ging die Bildungsdirektion rigoros gegen den Pflichtschullehrer vor, er wurde zuerst freigestellt, (erfolglos) angezeigt und inzwischen wurde das Dienstverhältnis mit ihm aufgelöst. Eine neuerliche Anstellung an einer anderen Schule schließt man aus. Bildungsdirektor Alfred Klampfer: „Ganz generell und losgelöst von diesem Einzelfall ist eine Wiedereinstellung nach so einem Vorfall nicht denkbar.“

Kronen Zeitung/krone.at

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