Warten auf Besitzer

Schuster bleibt auf reparierten Stücken sitzen

Kärnten
17.02.2020 10:30

Viele Schuhe, die den Weg zu Schuhmacher Franz Kollmann in Klagenfurt finden, werden nie mehr abgeholt. Der Klagenfurter bleibt auf den reparierten Stiefeln regelrecht sitzen, denn er darf sie wegen einer Aufbewahrungspflicht nicht wegwerfen.

Ob kaputte Ballerinas, vom Hund angeknabberte Stiefel, Bergschuhe oder Sandalen bis hin zu ledernen Handtaschen und Gürteln: In Reih und Glied warten reparierte Produkte, es sind etwa 3000, im Regal bei Schuhmacher Kollmann auf ihre Besitzer. Jahrelang werden sie nicht abgeholt und somit auch die anfallenden Reparaturkosten einfach nicht beglichen...

Um nur ein paar Beispiele zu nennen: „Ein Paar Lederschuhe stehen schon seit zehn Jahren bei mir im Geschäft. Die Kunden haben sich nie mehr gemeldet“, erzählt der Unternehmer. Doch es geht noch schlimmer: „Einmal habe ich einen Besitzer dreimal angerufen, dass seine Stiefel fertig und abholbereit wären. Er drohte mir daraufhin mit einer Anzeige“, so der 58-Jährige, der die Schuhe einfach wegwerfen könnte - doch so einfach ist das nicht. „Es gibt eine Aufbewahrungspflicht. Bis die nicht abgelaufen ist, darf ich nichts wegwerfen. Das Problem ist, dass mir drei verschiedene Fristen vorgegeben wurden, und ich mich natürlich zur Sicherheit für die längste, die sich über mehrere Jahre zieht, entschieden habe“, sagt Kollmann.

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