Beschluss im Juli?

Rauchverbot soll mit 1. November in Kraft treten

Österreich
12.06.2019 15:11

Dem Rauchverbot in der Gastronomie steht kaum noch etwas im Weg. Die ÖVP hat sich mit SPÖ, NEOS und JETZT darauf verständigt, am Ende der Sitzung des Nationalrats am Mittwoch einem entsprechenden Fristsetzungsantrag zuzustimmen, womit das Thema im Juli-Plenum abgehandelt werden kann. Die Volkspartei wartet mit der Zustimmung zum Gesetz an sich noch formal ab, weil sie zunächst den VfGH-Entscheid zu dem Thema sehen will, der schon in den kommenden Wochen vorliegen könnte. Grundsätzlich hat man sich aber auf ein Agreement verständigt, dass das Verbot mit 1. November in Kraft treten kann.

Hocherfreut darüber zeigten sich die Initiatoren des Nichtraucherschutz-Volksbegehrens „Don‘t smoke“, Ärztekammerpräsident Thomas Szekeres und Krebshilfe-Präsident Paul Sevelda. „Wir sind sehr glücklich darüber, dass schlussendlich die menschliche Vernunft sowie die wissenschaftliche und medizinische Faktenlage über die parteipolitischen Interessen der vergangenen zwei Jahre triumphiert haben“, erklärten beide unisono. „Wir gratulieren dem Nationalrat zu dem nun richtig eingeschlagenen Weg und wünschen uns, dass der Nichtraucherschutz in Österreich auch in anderen Belangen konsequent weitergeführt wird.“

Um das Rauchverbot noch vor der Nationalratswahl zu beschließen, sei ein Zeitplan nötig, teilte der Grazer Gesundheitswissenschafter Florian Stigler am Mittwoch mit. Der Gesetzesantrag müsste am 26. Juni im parlamentarischen Gesundheitsausschuss besprochen und in der Nationalratssitzung Anfang Juli beschlossen werden. Damit würde sich ein Beschluss vor der Wahl zeitlich ausgehen. Das Abwarten des Urteils des Verfassungsgerichtshofs berge hingegen Risiken. Der Verfassungsgerichtshof tage seit Dienstag wieder, eine Entscheidung zum Rauchverbot könnte daher „jederzeit oder erst gegen Ende der Session am 29. Juni - drei Tage nach dem Gesundheitsausschuss - verkündet werden“, betonte Stigler.

„Jede Verzögerung hat gesundheitliche Auswirkungen“
Eine Schwierigkeit sehen die Mediziner außerdem in der Ansetzung der Umsetzungsfrist liegen. Es gebe den Vorschlag, das Rauchverbot mit dem 1. September 2019 in Kraft treten zu lassen, oder erst mit 1. Jänner 2020. Hier müsse bedacht werden, dass „jede Verzögerung gesundheitliche Auswirkungen“ habe. Laut einer Untersuchung zu den Effekten der rauchfreien Gastronomie führe jeder Monat Verzögerung zu 2700 vermeidbaren Krankenhausaufnahmen, davon 582 infolge von Herzinfarkten und Schlaganfällen.

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Gespaltene Meinungen bei in der Wirtschaftskammer
Einen weiteren zu berücksichtigenden Faktor stellt für die Experten die Wirtschaftskammer dar. Ihre Meinung zum Rauchverbot scheine gespalten zu sein. Die Wirtschaftskammer Vorarlberg sei etwa „auf ein generelles Rauchverbot gut vorbereitet“. Die Wirtschaftskammer Kärnten meine, es „versetzt die Kärntner Gastronomie nicht in große Aufregung“. Die Wirtschaftskammer Österreich fordert aber nicht nur Rechtssicherheit, sondern auch Kompensationszahlungen durch die Steuerzahler, kritisierten die Mediziner. Unklar sei, warum solche Zahlungen bei der geplanten Umsetzung ab 1. Mai 2018 nicht notwendig gewesen seien, jetzt aber schon.

Die Experten gehen weiterhin davon aus, „dass die österreichische Politik geschickt genug ist, den Stolpersteinen auszuweichen und das Rauchverbot wie angekündigt Anfang Juli zu beschließen und ehestmöglich umzusetzen“.

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