Im Fall jener Kärntner Patientin, die gestorben ist, nachdem eine mit Malaria infizierte Blutkonserve bei ihrer Hüftoperation verwendet worden ist, gibt es nun mehr Klarheit: Wie das Rote Kreuz am Donnerstagnachmittag bestätigte, konnte in einer der Proben der Malaria-Erreger nachgewiesen werden.
Die Proben der verabreichten Blutkonserven wurden in einem Speziallabor untersucht - in einer davon konnten Malaria-Erreger nachgewiesen werden. Die Ergebnisse der Untersuchungen werden nun der Staatsanwaltschaft in Klagenfurt übergeben, diese wird weitere Schritte einleiten.
In der Aussendung betont das Rote Kreuz, dass von der Blutspendezentrale für Kärnten alle gesetzlichen Vorgaben „jederzeit peinlich genau“ eingehalten würden. Wie berichtet, werden die Blutkonserven nicht auf Malaria getestet. Dafür gibt es laut Rotem Kreuz zwei Gründe:
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