27.02.2019 10:41 |

„Nur bei Asylwerbern“

Strache: „Setzen bei Sicherungshaft EU-Recht um“

Die Regierungsspitze hat am Mittwoch nach dem Ministerrat Kritik im Zusammenhang mit der geplanten Sicherungshaft für Asylwerber zurückgewiesen. Man setzte damit eigentlich nur europäisches Recht um, sagte Vizekanzler Heinz-Christian Strache (FPÖ). „Es kann daher nicht diskriminierend sein.“ Die sogenannte EU-Aufnahmerichtlinie sehe eine Sicherungshaft bei einer Gefährdung der nationalen Sicherheit vor - und das wolle man in Österreich umsetzen, so Strache.

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Betroffen seien nur Asylwerber, die kurz vor der Abschiebung stünden. Eine Präventivhaft auch für Österreicher schloss die Regierung aus. Das sei nicht möglich und auch nicht angedacht, sagte Strache. Auch Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) verwies auf die Aussagen von Justizminister Josef Moser (ÖVP), wonach eine Sicherungshaft „in anderen Bereichen kaum möglich sei“.

Der Justizminister hatte vor dem Ministerrat gesagt, Maßnahmen wie die Sicherungshaft erforderten „große Vorsicht und Fingerspitzengefühl“. „Es baucht klare gesetzliche Regelungen, Willkür muss ausgeschlossen sein. Dafür stehe ich und sicher nicht darüber hinaus“, so Moser, der auch eine Verhängung von Präventivhaft ohne richterliche Verfügung ausschloss. Man müsse hier „äußerst sensibel vorgehen“ und die Menschenrechte und die persönliche Freiheit achten. Sicherungshaft dürfe es nur bei „schwerwiegenden Gründen“ geben.

„Fälle wie in Vorarlberg künftig verhindern“
Auch Kurz betonte, dass es sich beim Freiheitsentzug um einen „hochsensiblen Bereich“ handle und man daher auf die Menschenrechte und auf das europäische Recht achten werde. Aber eine Sicherungshaft für Asylwerber sei rechtlich möglich in Fällen, in denen es notwendig sei. „Und das ist unser klares Ziel, um mehr Sicherheit zu schaffen und Fälle wie in Vorarlberg künftig zu verhindern“, so Kurz mit Blick auf den Mord an einem Beamten durch einen Asylwerber.

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