Er halte Pilz' Vorgehen für "feige" schrieb Kaltenegger, der verlangt, dass Pilz alle ihm vorliegenden Unterlagen auf einen Schwung offenlegt. Pilz gehe es bei seinen Veröffentlichungen von internen Ministeriums-Mails nicht um Aufklärung, sondern vielmehr um "PR für Ihre eigenen politischen Interessen".
Neue Postenschacher-Mails aufgetaucht
Waren die berühmten Vorwürfe gegen Ex-Minister Ernst Strasser ("der kandidat ist nicht unsererer!!!!") jedoch bald verjährt, so ist dies bei den neuen Mails noch nicht der Fall. Im Zentrum der Causa steht der heutige Kabinettschef von Innenministerin Maria Fekter, Michael Kloibmüller.
In den E-Mails aus dem Jahr 2007, an die Pilz erneut auf wundersame Weise gelangt ist, bespricht Kloibmüller, damals Leiter der Personalabteilung unter Innenminister Platter, mit ÖVP-Personalvertretern ganz konkrete Postenbesetzungen. Die Personalvertreter loben "ihre" Kandidaten als treue ÖVP-ler und legen der Ressortführung ihre Beförderung nahe.
So bittet ein Personalvertreter in einem E-Mail vom 11. April 2007 - damals war bereits Günter Platter Innenminister - um die Berücksichtigung eines Beamten bei der Bewerbung für die "Sondereinheit Observation": "Es handelt sich um einen Mann, welcher uns gegenüber loyal ist, [...] dies obwohl sein Vater, Kriminalbeamter [...], ein blauer Gemeinderat in Schwechat war." In einem anderen Fall wird ein Polizist als "Mann von uns" und als künftige "loyale Führungskraft" für die "Außenstelle Süd" angepriesen. Kloibmüller antwortete laut Pilz auf eine der Anfragen mit "für mich ok. Muss bka nur beantragen".
"der kandidat ist nicht unsererer!!!!"
Die Postenbesetzungen des Innenministeriums haben schon mehrmals Schlagzeilen gemacht. In der Zeit der schwarz-blauen Koalition hatte insbesondere die SPÖ dem schwarzen Innenminister Ernst Strasser die "Umfärbung" der Polizei vorgeworfen. Nach Strassers Rücktritt veröffentlichte Pilz 2008 umfangreiche interne E-Mail-Protokolle, die parteipolitisch motivierte Postenbesetzungen belegten. So warnte Kloibmüller, der auch damals Personalchef war, den Minister vor einem Polizisten, für den zwar ÖVP-Landeshauptmann Erwin Pröll interveniert hatte, der aber der SPÖ zugerechnet wurde: "der von pröll angesprochene kandidat ist nicht unsererer!!!! (...) man sollte lh von weiterem engagement abraten."
Schon damals wurde eine umfangreiche Anzeige gegen den 2004 zurückgetretenen Strasser und seinen ehemaligen Personalchef eingebracht. Die Staatsanwaltschaft ließ die aus den Jahren 2001 bis 2003 stammende Causa allerdings verjähren. Der zuständige Ankläger gab im Vorjahr im Spitzel-Untersuchungsausschuss an, die Anzeige "übersehen" zu haben. Allerdings versandete sie auch im BiA.
Anzeige bei Korruptionsstaatsanwaltschaft
Anders als in den Strasser-E-Mails der Jahre 2001 bis 2003 dokumentieren diese Mails zwar "nur" parteipolitische Interventionen der Personalvertreter, also keine entsprechende Aussagen des Ministerbüros - Pilz hofft trotzdem, dass die Staatsanwaltschaft nun auch das Verfahren um die "Strasser-Mails" wieder aufnimmt. "Das ist alles eine Tateinheit, eine fortgesetzte Tat", argumentiert der Grüne.
Die Staatsanwaltschaft könne daher die über 100 Strasser-Mails gemeinsam mit den noch nicht verjährten E-Mails des Jahres 2007 behandeln. Außerdem gebe es Zeugen für die Vorgänge. Eine Anzeige wegen Amtsmissbrauchs hat Pilz - gemeinsam mit der Bitte um Prüfung der Verjährungsfrage - am Donnerstag bei der Korruptionsstaatsanwaltschaft eingebracht.
Wiederaufnahme bei Strasser unwahrscheinlich
Die Wiederaufnahme der Ermittlungen gegen Ex-Innenminister Ernst Strasser wegen Amtsmissbrauchs erscheint angesicht der geltenden Rechtslage aber als unwahrscheinlich. Laut dem Wortlaut der Bestimmung über die "Verlängerung der Verjährungsfrist" im Strafgesetzbuch müsste dafür nämlich Strasser selbst eine konkrete, nicht verjährte Straftat vorgeworfen werden. Dies ist allerdings nicht der Fall: Strasser ist als Innenminister Ende 2004 zurückgetreten.
"Begeht der Täter während der Verjährungsfrist neuerlich eine mit Strafe bedrohte Handlung, die auf der gleichen schädlichen Neigung beruht, so tritt die Verjährung nicht ein, bevor auch für diese Tat die Verjährungsfrist abgelaufen ist", heißt es zur Verlängerung der Verjährungsfrist im Strafgesetzbuch.
Auch der Leiter der Antikorruptionsstaatsanwaltschaft, Walter Geyer, meinte am Freitag, dass die Verjährung "für jede Person gesondert" eintritt. "Wenn sich in der Verjährungsfrist etwas ändert, dann nur in Bezug auf die Leute, die innerhalb der Verjährungsfrist ein neues Delikt gesetzt haben könnten", so Geyer. So weit er die Anzeige kenne, habe sie "keine unmittelbare Auswirkung auf Strasser", betonte Geyer. Allerdings müsse sich damit letztlich die Staatsanwaltschaft Wien beschäftigen, die auch für die Ermittlungen rund um die Strasser-Mails zuständig war. Inhaltlich wollte Geyer die aktuelle Anzeige nicht kommentieren. Die Staatsanwaltschaft Wien gab zu der Anzeige vorerst keine Stellungnahme ab.
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