Votum im Parlament

UN-Migrationspakt: Merkel erhält Rückendeckung

Ausland
29.11.2018 15:18

In der innerdeutschen Debatte über den umstrittenen UN-Migrationspakt hat die Regierung von Kanzlerin Angela Merkel (CDU) nun die Rückendeckung des Bundestags. Das deutsche Parlament hat nämlich am Donnerstag einem gemeinsamen Resolutionstext der Regierungsfraktionen von CDU/CDU und SPD zum UN-Dokument zugestimmt. Mit Ja stimmten 372, mit Nein votierten 153 Abgeordnete. 141 Parlamentarier enthielten sich. In der Erklärung wird betont, dass im Pakt „keine einklagbaren Rechte und Pflichten“ enthalten seien und diese „keinerlei rechtsändernde oder rechtssetzende Wirkung“ entfaltet würden. Kritiker wie die rechtspopulistische AfD äußern die Sorge, dass die Vereinbarung über das Völkergewohnheitsrecht sehr wohl rechtlich bindenden Charakter entfalten würde.

Der deutsche Außenminister Heiko Maas lobte den Pakt in der Debatte als „bemerkenswerten Erfolg internationaler Zusammenarbeit“. Auch die Abgeordnete Andrea Lindholz (CSU) betonte den „unverbindlichen Rahmen“ des Pakts. Außerdem stünden weder die nationale Souveränität noch die Gesetze Deutschlands zur Disposition - „heute nicht, morgen nicht und nicht durch diesen Pakt“.

AfD sieht Migrationspakt als „trojanisches Pferd“
Der FDP-Abgeordnete Stephan Thomae sagte, es gehe in dem Pakt unter anderem um die Schlepperbekämpfung und eine bessere Anerkennung der Bildungsstandards - „Ziele und Standards, die wir doch auch haben“. Deshalb sei der Pakt richtig. Die Grünen betonten, das Regelwerk biete eine „Chance für mehr globale Zusammenarbeit“. Die AfD hingegen bezeichnete den Pakt als „trojanisches Pferd“, das die Migration „uferlos und chaotisch“ ausweite. Der Linkspartei ist der Pakt an vielen Stellen zu „vage und unkonkret“.

Video: Kundgebung gegen den Migrationspakt in Bonn

Auch nach diesem Bundestagsvotum wird der Migrationspakt beim Parteitag von Merkels CDU am 7. und 8. Dezember auf der Tagesordnung stehen. Inwiefern die dortige Diskussion bzw. Abstimmung die Regierungsposition beeinflussen wird, ist aber offen.

Kritiker warnen vor dem Völkergewohnheitsrecht
Über den UN-Migrationspakt wird schon seit Wochen heftig diskutiert. Der „Global Compact for Migration“ der Vereinten Nationen soll bei einer Konferenz in Marrakesch am 10. und 11. Dezember offiziell angenommen werden. Er umfasst eine Reihe von Leitlinien und Maßnahmen, deren Umsetzung rechtlich aber nicht bindend ist. Im Kern geht es um eine bessere internationale Zusammenarbeit in der Migrationspolitik und um Standards im Umgang mit Flüchtlingen. Die Kritiker - darunter auch Österreichs Regierung - betonen aber, dass durch die „Hintertür“ des Völkergewohnheitsrechts im Streitfall durchaus Gerichte im Sinne des Migrationspakts entscheiden könnten.

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