Nach der Nichtigkeitsbeschwerde, welche die beiden ehemaligen BZÖ-Politiker Gerhard Dörfler und Uwe Scheuch nach ihrer Verurteilung im BZÖ-Wahlbroschüren-Prozess im Vorjahr eingelegt haben, entschied am Donnerstag der Oberste Gerichtshof erneut über die Urteile: Sie wurden bestätigt ...
Dörfler und Scheuch hatten im Vorjahr gegen ihre Verurteilung in der Untreue-Causa Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung eingelegt. Am Donnerstag bestätigte der Oberste Gerichtshof jedoch erneut die Urteile, das Höchstgericht sah für die Nichtigkeit keine Gründe.
Bedingte Haftstrafe für Dörfler, hohe Geldbußen für beide
Die beiden Ex-Politiker waren im Vorjahr am Landesgericht Klagenfurt verurteilt worden: Dörfler fasste eine Geldstrafe von 15.000 Euro sowie eine bedingte Haftstrafe von acht Monaten aus, Scheuch erhielt hingegen auf eine frühere Verurteilung eine Zusatzgeldstrafe von 22.000 Euro. Gegen diese Urteile legten sie jedoch Berufung ein. Auch der ehemalige Pressesprecher Jörg Haiders, Stefan Petzner, und Haiders einstiger Büroleiter und späterer Landesrat Harald Dobernig waren 2017 verurteilt worden, hatten die Urteile aber angenommen.
Wahlwerbung auf Kosten der Steuerzahler?
Im Prozess ging es damals um eine BZÖ-Broschüre aus dem Jahr 2009. Diese wurde als Imagebroschüre der Landesimmobiliengesellschaft mit öffentlichem Geld bezahlt und erging an sämtliche Kärntner Haushalte. Da die Broschüre mit BZÖ-Slogans versehen war, lautete der Vorwurf der Statsanwaltschaft „Wahlwerbung auf Kosten der Steuerzahler“.
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