Nie bei Verhandlung

Polizei schnappt Italiener bei Routinekontrolle

Kärnten
25.02.2009 17:30
Wegen fahrlässiger Tötung unter besonders gefährlichen Umständen ist am Mittwoch am Landesgericht Klagenfurt ein 53-jähriger Italiener zu zehn Monaten unbedingter Haft verurteilt worden. Der Mann hatte im Juni 1997 unter Einfluss von Drogen auf der Südautobahn nach dem Donnersbergtunnel im Bezirk Wolfsberg einen Verkehrsunfall verursacht, bei dem zwei Steirer getötet und zwei weitere Personen verletzt wurden. Nach zwei Monaten in U-Haft kam er damals auf Kaution frei und meldete sich nicht mehr. Vor zwei Wochen wurde er bei einer Routinekontrolle der Polizei im Burgenland verhaftet.

"Ich bin kein Mörder, es tut mir leid", sagte der Angeklagte, als ihm Richterin Michaela Sanin vorhielt, dass er vor mehr als zehn Jahren zwei Menschen getötet habe. Der 53-Jährige bekannte sich schuldig und gab auch zu, vier Stunden vor der Abreise eine "Nase" Kokain konsumiert zu haben. Er bestritt allerdings, sich während der Fahrt in einem Rauschzustand befunden zu haben. Der exakte Berauschungsgrad des Mannes konnte nicht mehr nachvollzogen werden. Die Blutprobe aus dem Jahr 1997 ist inzwischen vernichtet worden.

"Tachos können auch falsch sein"
Der Angeklagte versuchte außerdem den Vorwurf, dass er mit überhöhter Geschwindigkeit durch den Tunnel gefahren war zu entkräften. "Tachos können auch falsch anzeigen", meinte der Italiener. Auch die gegenteilige Erklärung des Sachverständigen konnte ihn von seiner Meinung nicht abbringen. "Das ändert nichts an der Tatsache, dass er Alleinverschulder des Unfalls ist", beendete Sanin die Diskussion.

"Es ist ganz klar - wenn der Angeklagte rechtmäßig gefahren wäre, hätte der Unfall verhindert werden können", sagte die Richterin in ihrer Urteilsbegründung. Es habe zwar fahrlässig und nicht absichtlich gehandelt, trotzdem habe er den Tod von zwei Menschen zu verantworten, so Sanin.

Zu Verhandlungen nicht erschienen
Von den zehn Monaten Freiheitsstrafe werden nun die rund zwei Monate U-Haft abgezogen, die der Angeklagte 1997 bereits abgesessen hatte. Damals hatte der 53-Jährige 500.000 Schilling (rund 36.400 Euro) Kaution hinterlegt, um freizukommen. Er war aber zu keiner der drei angesetzten Hauptverhandlungen erschienen. Laut eigenen Angaben seien ihm keine Vorladungen zugestellt worden. Wenn der Italiener nun beweisen kann, dass er die Briefe wirklich nicht erhalten hat, kann er die Rückerstattung der damals bezahlten Kaution erreichen.

Symbolbild

Loading...
00:00 / 00:00
play_arrow
close
expand_more
Loading...
replay_10
skip_previous
play_arrow
skip_next
forward_10
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
explore
Neue "Stories" entdecken
Beta
Loading
Kommentare

Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.

Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.

Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.



Kostenlose Spiele