Regierung einig

Neues Asylgesetz “eines der schärfsten in Europa”

Österreich
26.01.2016 11:49

Die bereits im Herbst angekündigten Verschärfungen im Asylbereich sind am Dienstag im Ministerrat beschlossen worden. Mit dem "Asyl auf Zeit" wird der Grund für die Gewährung von Schutz nach drei Jahren in jedem Einzelfall geprüft. Einschränkungen kommen auch beim Familiennachzug. Die Regierung zeigte sich zufrieden: Es handle sich um "eines der schärfsten Asylgesetze in ganz Europa", sagte Innenministerin Johanna Mikl-Leitner.

Besonders strich Mikl-Leitner die Verschärfungen beim Familiennachzug, speziell für subsidiär Schutzberechtigte, hervor. Dies treffe vor allem Afghanen, die derzeit die größte Flüchtlingsgruppe darstellten. Dass es zu einem höheren Bürokratieaufwand durch die "Asyl auf Zeit"-Regelung kommen könnte, bestritt die Innenministerin: Das Gesetz sei so gestaltet worden, dass der Aufwand derselbe sein werde wie in der Vergangenheit.

SPÖ: "Geeignete Maßnahme" und "Signal"
Die SPÖ zeigte sich ebenso zufrieden mit dem Gesetz. Kanzler Werner Faymann sprach von einer Maßnahme, die helfen soll, den zuletzt festgelegten Richtwert zu erreichen. Er unterstrich einmal mehr, dass er europäische Lösungen in der Flüchtlingsfrage bevorzugen würde. Da man aber nicht darauf vertrauen könne, dass die EU zügige Entscheidungen treffe, müsse man selbst tätig werden. Dabei sieht er "Asyl auf Zeit" auch als "geeignete Maßnahme", um den Richtwert von 37.500 Asylanträgen in diesem Jahr einzuhalten.

Nun sei das Parlament am Zug, sagte Faymann. Es stehe zwar der April für den Beschluss im Raum, aber der sei nicht in Stein gemeißelt.

Der scheidende Verteidigungsminister Gerald Klug sprach von einem "Signal", dass Österreich, Deutschland und Schweden die Flüchtlingskrise nicht alleine bewältigen könnten und es europäische Solidarität brauche.

ÖVP: "Botschaft nach innen und nach außen"
ÖVP-Chef Reinhold Mitterlehner sieht in dem Gesetz eine "Botschaft nach innen und nach außen". Der Vizekanzler sagte, dass man ein Signal an die eigene Bevölkerung setzen wolle, dass es zu viele Flüchtlinge gebe und man zum Kern des Asylrechts zurückkehre. Gleichzeitig solle den Asylsuchenden gezeigt werden, dass es "ein gewisses Rückführungsrisiko" gebe und die Menschen nach dem Krieg beim Wiederaufbau in ihrer Heimat gebraucht würden.

Auch Integrationsminister Sebastian Kurz verteidigte die Neuregelungen: Asyl sei immer "Schutz auf Zeit". Dass durch die Beschränkung die Integration erschwert würde, sieht Kurz "definitiv nicht" so.

Prüfung künftig in jedem Einzelfall
Mit dem nunmehrigen Beschluss wird Asyl - rückwirkend mit Mitte November 2015 - zunächst für maximal drei Jahre gewährt. Danach muss in allen Einzelfällen geprüft werden, ob die Fluchtgründe noch gegeben sind. Sind sie es nicht, wird die betroffene Person ausgewiesen, ansonsten wird ihr Asylstatus unbefristet verlängert. Die Option, innerhalb von fünf Jahren die Asylberechtigung abzuerkennen, gab es grundsätzlich schon bisher. Neu ist nun, dass quasi jeder Einzelfall berührt ist. Das heißt, nach drei Jahren wird jedem Asylberechtigten mitgeteilt, ob ihm weiter der Asylstatus zukommt.

Einschränkungen beim Familiennachzug
Beim Wunsch nach Familiennachzug müssen Asylberechtigte künftig den Antrag innerhalb von drei Monaten stellen, um ohne zusätzliche finanzielle Voraussetzungen die Familie nach Österreich holen zu können. Die Einschränkung gilt allerdings nur dann, wenn sie nicht dem in der Europäischen Menschenrechtskonvention verankerten Recht auf Familienleben widerspricht. Subsidiär Schutzberechtigte müssen nicht mehr ein Jahr, sondern gleich drei Jahre warten, bis die Familie nachreisen kann.

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