ÖVP und FPÖ einig

Jetzt doch kein komplettes Rauchverbot ab Mai 2018

Wirtschaft
11.12.2017 15:11

Jetzt scheint es fix zu sein: Das ursprünglich ab Mai 2018 geplante absolute Rauchverbot in der Gastronomie kommt nicht. Nach einer emotionalen Debatte haben sich ÖVP und FPÖ am Montag bei den Regierungsverhandlungen stattdessen auf eine Raucherregelung nach "Berliner Modell" geeinigt. Dies wurde von Verhandlern bestätigt. Gäste können vorerst weiter in abgetrennten Räumlichkeiten Zigaretten konsumieren. Zugleich wird der Nichtraucherschutz für Jugendliche verstärkt.

Zentrale Punkte der neuen Raucherregelung: Die derzeit gültige Regelung, wonach in abgetrennten Raucherzimmern geraucht werden darf, bleibt bis auf Weiteres bestehen. Ergänzend wird das generelle Rauchverbot in Österreich von 16 auf 18 Jahre angehoben. Gemeinsam mit den Bundesländern - die gemäß einer Einigung der Landesjugendreferenten im Frühling ohnehin schon an entsprechenden Regelungen zur Anhebung des Alterslimits für den Zigaretten-Kauf arbeiten - wolle man dies vorantreiben, hieß es von den Verhandlern der künftigen türkis-blauen Regierung.

In Lokalen dürfen unter 18-Jährige nach den ÖVP-FPÖ-Plänen künftig etwa nicht mehr im Raucherbereich sitzen. Außerdem wird es auch ein Rauchverbot in Autos geben, wenn Kinder und Jugendliche unter 18 im Wagen mitfahren. Zwecks Nichtraucherschutz in der Gastronomie soll es zudem eine stärkere verpflichtende Kennzeichnung der Raucherbereiche geben.

FPÖ-Bemühungen von Erfolg gekrönt
Vor allem die FPÖ hatte sich zuletzt gegen ein absolutes Rauchverbot in der Gastronomie gestellt und Pro-Raucher-Wirte in ihrem Anliegen nach einer Beibehaltung der derzeitigen Regelung unterstützt. Ärzte und eine ganze Reihe gegenteilig gesinnter Gastronomen warnten hingegen vor einer Rücknahme des geplanten absoluten Rauchverbots und den damit verbundenen negativen Gesundheitsfolgen.

Das nun von ÖVP und FPÖ aufgegriffene "Berliner Modell" sieht grundsätzlich ein Rauchverbot in Gaststätten vor. Ausnahmen gibt es in extra ausgewiesenen, völlig vom Nichtraucherbereich abgetrennten und geschlossenen Nebenräumen in (Mehrraum-)Gaststätten sowie in der "getränkegeprägten Kleingastronomie", wenn:

  • die Gaststätte nicht über einen abgetrennten Nebenraum verfügt,
  • die Grundfläche des Gastraumes weniger als 75 Quadratmeter beträgt,
  • Personen unter 18 Jahren der Zutritt nicht gestattet wird,
  • keine vor Ort zubereiteten Speisen serviert werden,
  • die Gaststätte durch deutlich sichtbare Hinweisschilder im Eingangsbereich als Rauchergaststätte gekennzeichnet ist,
  • der Betrieb der Rauchergaststätte den Behörden angezeigt wurde.

In Österreich ist seit 2009 ein "grundsätzliches" Rauchverbot in Lokalen in Kraft. Nach einer Übergangsfrist für Umbauarbeiten und einer Neuregelung dürfen seit Juni 2010 Gastronomen den Tabakkonsum nur mehr dann erlauben, wenn sie über abgetrennte Raucherzimmer verfügen oder die gesamte Verabreichungsfläche nicht größer als 50 Quadratmeter ist. Durch den Lungenkrebs-bedingten Tod des bekannten Journalisten und Rauchers Kurt Kuch wurde die Debatte über das Rauchverbot Anfang 2015 neu entfacht. Wenige Monate später einigte sich die SPÖ-ÖVP-Regierung auf ein komplettes Rauchverbot in der Gastronomie ab Mai 2018 - das jetzt doch nicht kommt.

SPÖ: "Enormer gesundheitspolitischer Rückschritt"
Scharfe Kritik an der nunmehr zwischen ÖVP und FPÖ ausgemachten Raucherregelung übt die SPÖ: "Das Kippen des totalen Rauchverbots in der Gastronomie ist ein enormer gesundheitspolitischer Rückschritt", befand die scheidende Gesundheitsministerin Pamela Rendi-Wagner in einer Aussendung. "Ich bin vom Zickzackkurs der ÖVP enttäuscht, sie macht ein Gesetz rückgängig, das sie selbst mitbeschlossen hat. ÖVP und FPÖ entziehen sich mit der neuen Regelung jeder faktenbasierten Gesundheitspolitik." Die meisten europäischen Länder hätten bereits vor Jahren Rauchverbote eingeführt und verzeichneten einen positiven Trend, hätten doch Herzinfarkte, Atemwegserkrankungen und Frühgeburten signifikant abgenommen.

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