Zur Kostenbeteiligung an Patiententransporten: Mein Vater, 95 Jahre alt, geh- sowie sehbeeinträchtigt und Pflegeheimbewohner, bekam jüngst von der ÖGK die neu eingeführte quartalsmäßige Vorschreibung zur „Kostenbeteiligung für Krankentransporte“ (für das 3. Quartal in seinem Fall 226,50 €). Die Eigenleistung pro Strecke mit der Rettung beträgt die doppelte Rezeptgebühr (15,10 €), mit dem Taxi gilt die einfache Gebühr. Bei allem Verständnis für die ÖGK-Finanznöte stellt sich die Frage, ob bei Einführung der neuen „Kostenbeteiligung für Transporte“ pflegebedürftige Patienten und Heimbewohner beachtet wurden? Sie sind wegen körperlicher Gebrechen angewiesen auf notwendige Rettungstransporte, weil sie für Taxifahrten zu wenig eigenständig und meist nicht mobil sind. Wäre da nicht eine kulantere Vorgangsweise angebracht? Heimbewohner erhalten monatlich ein meist kleines Taschengeld, von dem sie u. a. auch für Medikamente aufkommen müssen. Ein Überdenken der Regelung wäre wünschenswert, sowie eine Prüfung der Zahlungsmodalitäten. Überwei-sungen und Online-Banking für nicht mobile, alte Heimbewohner sind fragwürdig.
Silvia Hufnagl, Lenzing
Erschienen am Di, 10.2.2026
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