Erinnern wir uns an die Affäre Christian Wulff. Deutscher Bundespräsident von 2010 bis 2012. Er wurde damals von Journalisten und Staatsanwälten der Vorteilsannahme beschuldigt. Es gab eine richtige Menschenhatz auf Wulff. Trotz Unschuldsvermutung wurde der Druck, der auf ihn ausgeübt wurde, so groß, dass er zurücktrat. 2014 wurde er gerichtlich freigesprochen. Von den Wulff-Jägern wurde dies mit einem Achselzucken und mit einem lapidaren Statement abgetan: „Es hätte ja was dran sein können.“ Die Karriere von Christian Wulff war zerstört, sein persönlicher Lebenslauf über den Haufen geworfen, und niemand haftete für den Schaden. Wiederholt sich bei Sebastian Kurz diese Geschichte auf Österreichisch? Wer haftet bzw. entschuldigt sich, wenn sich nach einem Gerichtsverfahren herausstellt, dass alle Anschuldigungen falsch waren? Ich würde mir wünschen, dass in so einem Falle auch die „Jäger“ öffentlich gemacht und zu Schadenersatz verurteilt werden können, obwohl die damit verbundene Lebenswende nicht mehr rückgängig gemacht werden kann. Der Effekt ist der gleiche wie bei Mord. Tot ist tot, unwiederbringlich.
Peter Eidler, Neufeld/Leitha
Erschienen am Di, 12.10.2021
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