Das freie Wort

Ein erstes Urteil

Es ging um Bestechlichkeit bzw. Bestechung. In Form eines Gesetzeskaufs mittels einer Parteispende. Schuldig, weil erwiesen, so die Richterin. Die Chats sind unzweifelhaft. Der zeitliche Zusammenhang war deutlich sichtbar. Gleiches gilt für die Unglaubwürdigkeit der beiden Angeklagten. 15 Monate bedingt für Ex-FPÖ-Chef und Ex-Vizekanzler Heinz-Christian Strache. 12 Monate bedingt für den Eigentümer der Privatklinik Währing Walter Grubmüller. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Ich musste mir erst mal verwundert die Augen reiben. Schließlich kommen Politiker und Unternehmer fast immer ungeschoren davon. Denn wie zu viele andere Gesetze, ist auch das Korruptionsgesetz in Österreich viel zu lasch. In Deutschland zum Beispiel würden viele Urteile ganz anders aussehen als hierzulande. Bei uns kommen sogar jahrelang engste Parteifunktionäre mit der unglaubwürdigen Behauptung davon, von all dem nichts gewusst zu haben. Wie etwa der aktuelle FPÖ-Chef Herbert Kickl, um nur ein Beispiel unter zu vielen zu nennen. Ich nenne das immer plötzliche Polit-Amnesie. Es ist schwer vorstellbar, dass für Strache dieser Prozess auch der letzte war (Causa Casinos, Spendenskandal). Aber wer weiß das schon im Staate Österreich. Aber in einer Sache bin ich mir sehr sicher. Die ÖVP hat diesen Prozess und die Urteilsverkündung mit äußerst aufmerksamem Interesse verfolgt.

Christian Stafflinger, Linz

Erschienen am So, 29.8.2021

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