Die jüngste Regierungsankündigung der Schaffung eines unabhängigen Bundesstaatsanwalts ist vielversprechend. Aber ist das mit der verfassungsrechtlich verankerten Ministerverantwortlichkeit vereinbar? Die Regierungsparteien könnten so etwas wohl gar nicht alleine im Parlament beschließen. Sondern es bedürfte dazu eines Verfassungsgesetzes. Dafür braucht man aber eine ⅔-Mehrheit! Außerdem wird ein Justizminister immerhin vom Parlament kontrolliert. Doch wer kontrolliert einen Bundesstaatsanwalt?
Dr. Adrian Eugen Hollaender Em. Rechtsanwalt Wien,
Erschienen am So, 28.2.2021
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