„Schräg“ ist der einzige legale Ausdruck, der einem angesichts der Casinovorgänge einfällt. Wobei Video-Affäre und Co. scheinbar noch nicht alles sind, was da „aufstößt“. Irgendwie bleibt einem die (unjuristische) Spucke weg, wenn einer der höchst dotierten Beamten der Republik erklärt, es sei wettbewerbswidrig, wenn diesseits der Grenze ein Glückspiel-Unternehmen Anteile erwerben wollte. Jenseits der Grenze, da war alles in Ordnung, denn da hat man ja in Österreich kein Glücksspiel betrieben. Eine offenbar „kleinräumige“ Entscheidung, bei der man als verdatterter Bürger zumindest einwenden könnte: „Hallo, wir sind im Binnenmarkt mit offenen Grenzen, und das nicht erst seit 3 Jahren.“ Jetzt ist sowieso nichts mehr zu ändern, und es bleibt einem hiesigen notorischen Glücksspieler wohl nur das Zitat aus einem Wienerlied: „Das Glück ist ein Vogerl.“ Das hat sich offenbar verflogen, denn derweilen rollt die Gewinn(Maximierungs-)kugel munter in Richtung Ausverkauf.
Barbara Bauer, Wals
Erschienen am Di, 17.12.2019
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