Urteil gefällt

Hinterbliebene des Seilbahn-Unglücks entschädigt

Österreich
15.02.2008 13:23
Zweieinhalb Jahre nach dem Hubschrauberunglück in Sölden, bei dem durch einen herabstürzenden Betonkübel neun Deutsche starben, gibt es jetzt eine endgültige Entscheidung des Obersten Gerichtshofs im Rechtsstreit zwischen den Ötztaler Gletscherbahnen und den Hinterbliebenen der Opfer.

Für den Innsbrucker Hinterbliebenen-Anwalt Andreas Ruetz hat sich der Kampf um Absicherung für die Angehörigen gelohnt. Laut einem Bericht des ORF steht nach diesem Urteil jeder betroffenen Familie ein Haftungsfond von bis zu 1,9 Millionen Euro zu Verfügung.

Zu der Tragödie war es am 5. September 2005 im Skigebiet Sölden im Tiroler Ötztal gekommen. Ein Hubschrauber verlor einen etwa 700 Kilo schweren Betonkübel. Dieser riss eine Gondel der "Schwarzen-Schneid-Bahn" in die Tiefe. Für neun Deutsche, darunter sechs Kinder im Alter zwischen zwölf und 14 Jahren, endete das Unglück tödlich. Der Hubschrauber-Pilot wurde in einem Strafverfahren wegen fahrlässiger Gemeingefährdung schuldig gesprochen und zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 15 Monaten verurteilt.

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