Androschs sagte damals, das könne man „mit dieser Schlägertruppe rund um Peter Westenthaler nicht machen“. BZÖ-Obmann Peter Westenthaler, der Kärntner Landeshauptmann Jörg Haider, BZÖ-Generalsekretär Gerald Grosz, der stellvertretende orange Klubobmann Herbert Scheibner, der Kärntner Landesrat Uwe Scheuch und der stellvertretende Tiroler Bündnisobmann Klaus Wittauer brachten daraufhin eine Klage wegen übler Nachrede ein und verlangten für die „erlittene Kränkung“ eine Entschädigung.
Versuche, den Rechtsstreit außergerichtlich beizulegen, scheiterten, weil die Kläger darauf beharrten, dass Androsch die angelaufenen Prozesskosten von 9.000 Euro berappen sollte. Dieser brach daraufhin die Vergleichsgespräche ab.
Politiker müssen mehr Kritik hinnehmen
Nun sprach Richterin Brigitte Zeilinger den früheren Finanzminister frei. Das inkriminierte Zitat hätte mit Ausnahme von Westenthaler keinen der Kläger direkt betroffen, stellte sie fest. Androsch selbst betonte, das Statement im Hinblick auf die so genannte Prügelaffäre abgegeben zu haben. Westenthalers Leibwächter hatte den Sprecher der mittlerweile aus dem BZÖ ausgetretenen Ex-Justizministerin Gastinger attackiert.
Westenthaler wiederum müsse sich zurechnen lassen, einen rechtskräftig wegen Körperverletzung verurteilten Mann zu seinem persönlichen Leibwächter gemacht zu haben. Insofern sei die gegenständliche Passage nicht ehrenrührig, zumal Politiker mehr an Kritik hinnehmen müssten als der Durchschnittsbürger, erläuterte Zeilinger. Die Entscheidung ist aber noch nicht rechtskräftig. Der Rechtsvertreter der BZÖ-Politiker werden Berufung einlegen.
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