Unglaublich

Notstandshilfe gibt es sogar für Millionäre!

Oberösterreich
03.02.2007 18:53
Um Notstandshilfe beziehen zu dürfen, muss man keinen Notstand haben: So kassierte ein Linzer trotz Millionenerbschaft weiterhin beim Arbeitsmarktservice seinen Zuschuss - ganz legal! „Weil der Besitz eines Vermögens kein regelmäßiges Einkommen ist“, erklärt das AMS-Chef Roman Obrovski.

Der Linzer war während der Voest-Krise arbeitslos geworden, ließ sich die Abfertigung auszahlen. Ein Jahr lang bekam er Arbeitslose, eineinhalb Jahrzehnte lang dann Notstandshilfe.

Als 1999 sein Vater starb, erbte der Dauer-Arbeitslose ein Schilling-Millionenvermögen in bar sowie drei Waldgrundstücke in der Gegend von Sarleinsbach - insgesamt 7,8 Hektar groß, die er schließlich um etwa 135.000 Euro (1,8 Millionen Schilling) verkaufte. Zum Arbeitsamt kam der Eigentumswohnungsbesitzer weiterhin - im fabriksneuen Mazda, und holte sich weiterhin seine Notstandshilfe ab. Ganz legal! „Nur regelmäßiges Einkommen wirkt sich auf die Höhe der Notstandshilfe aus: Etwa Erträge von Bankeinlagen oder aus Immobilien, wobei hier der Einheitswert herangezogen wird“, erklärt es AMS-Chef Roman Obrovski.

Seit kurzem bezieht der Millionär keinen Notstand mehr - er ist in Pension…

 

 

Symbolfoto: rubra

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