"Keine Gefahr"

Deutsches Verfassungsgericht lehnt NPD-Verbot ab

Ausland
17.01.2017 10:22

Die rechtsextreme deutsche Partei NPD wird nicht verboten. Ihre Gesinnung sei zwar verfassungsfeindlich, die Partei habe aber nicht das "Potenzial, die Demokratie in Deutschland zu beseitigen", entschied das deutsche Bundesverfassungsgericht in einem am Dienstag in Karlsruhe verkündeten Urteil.

Damit scheiterte der vom Bundesrat gestellte Verbotsantrag, nachdem bereits 2003 ein erster Anlauf für ein NPD-Verbot aus formalen Gründen erfolglos geblieben war. Verfahrensfehler sah das Verfassungsgericht diesmal nicht, aber die Partei habe kein Erfolgspotenzial. Nach dem Grundgesetz könne eine Partei nur dann verboten werden, wenn sie darauf aus sei, "die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen".

Die NPD hat nur noch rund 5000 Mitglieder und ist in keinem deutschen Landesparlament mehr vertreten. Mandate hat sie nur noch auf kommunaler Ebene. Die Verfassungshürden für ein Parteiverbot sind in Deutschland hoch, nur zweimal seit 1949 wurden Parteien verboten: 1952 die "Sozialistische Reichspartei Deutschlands" (SRP), die eine Nachfolgepartei der NSDAP war, und 1956 die kommunistische KPD.

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